Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23031-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu dem Antrag der BIBS-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 25. Januar 2024 (Drs.-Nr. 24-23031) teilt die Verwaltung folgendes mit:

 

Die Eiche am Feuerbrunnen 10 in Waggum wurde von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am 31. Januar 2024 begutachtet. Sie weist mit ihrem Stammumfang von etwa 4 m und einem Alter von ca. 150 - 180 Jahren eine besondere Eigenart und Schönheit auf. Zudem ist sie durch ihre gut einsehbare Lage an der St.-Petri-Johannis-Kirche ortsbildprägend und besonders erlebbar für Bürger*innen. Demnach weist die Eiche grundsätzlich eine Schutzwürdigkeit als Naturdenkmal auf.

 

Bei anschließender Überprüfung durch einen städtischen Baumgutachter wurde festgestellt, dass der Baum eine eingeschränkte Vitalität aufweist. Dies zeigt sich u. a. an einer lückenhaften Verzweigung und einem geringen Knospenansatz. Zudem zeigt sich an den vorhandenen Schnittstellen, dass keine bzw. nur eine sehr geringe Überwallung stattfindet.

 

Um abschließend beurteilen zu können, ob die Eiche die Voraussetzungen als Naturdenkmal erfüllt, wird der Baum nach dem Laubaustrieb erneut begutachtet. Die Vitalität des Baumes wird in der Entscheidung über die Ausweisung als Naturdenkmal gegenüber den genannten Argumenten für die Schutzwürdigkeit abgewogen.

 

Die Eiche wird jedoch nach Rücksprache mit dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr im Rahmen der Straßenbaumaßnahme nicht beeinträchtigt. Bei der Umsetzung der Maßnahme werden die einschlägigen Bestimmungen der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzen­beständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und der RAS-LG 4 „Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen“ beachtet. Bei auftretenden Komplikationen werden die Fachbereiche Stadtgrün und Umwelt zur Absprache weiterer Maßnahmen hinzugezogen.
 

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