Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23062

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Über die Idee- und Beschwerde-Plattform wurde auf folgende Verkehrssituation im Kirchweg (Braunschweig-Volkmarode) hingewiesen:

 

Am südlichen Eingang des Kirchweges steht das Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt, mit den Zusatzzeichen Lieferverkehr und Radfahrer frei. Es wurde berichtet, dass es dort zu gefährlichen Situationen mit dem Gegenverkehr kommt, da einzelne Verkehrsteilnehmer das Einfahrverbot ignorieren und den Kirchweg als Abkürzung nutzen. Zudem wird der vor Ort markierte Gehweg als Parkplatz zweckentfremdet, was die Sicht zusätzlich einschränkt und einen Gefahrenfaktor darstellt.

 

Prüfung und Bewertung:

Um das widerrechtliche Einfahren von Kraftfahrzeugen zu unterbinden, wurde geprüft ob das ZusatzzeichenLieferverkehr frei“ entfallen kann. Das Zusatzzeichen ermöglicht momentan eine Befahrbarkeit entgegen des Einfahrverbotsschildes zum Transport von Gegenständen, was nicht rechtssicher überprüfbar bzw. kontrollierbar ist.

 

Abbildung 1 Kirchweg

 

Mit Hilfe einer Verkehrskamera wurde am 07.11.2023 und am 09.11.2023 die Verkehrssituation am Knotenpunkt Kirchweg/Schapenstraße/Am Feuerteich erfasst. Die Auswertung der erhobenen Daten hat ergeben, dass nur eine sehr geringe Anzahl gewerblicher Verkehre den Kirchweg aus Süden kommend als Einfahrt nutzen. Die zwingende Notwendigkeit, Einfahrten für Lieferverkehre in diesem Bereich zu ermöglichen ist nicht ersichtlich.

 

Ansässige Gewerbe wurden am 21.12.2023 bezüglich einer geplanten Wegnahme der Zusatzbeschilderung „Lieferverkehr frei“ informiert. Diese hatten anschließend die Möglichkeit, sich schriftlich zurückzumelden, falls sie Gründe dafür haben, die derzeitige Beschilderung so wie sie ist bestehen zulassen. Diesbezüglich erfolgte keine Rückmeldung.

 

Maßnahmen:

Die Zusatzbeschilderung „Lieferverkehr frei“ entfällt zukünftig. Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ bleibt unter dem Zeichen 267 bestehen. Das Einfahrverbot gilt dann für alle Fahrzeuge mit Ausnahme des Radverkehrs. Durch den Entfall der Zusatzbeschilderung wird das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ gestärkt. Leichtere Kontrollen sind möglich und das widerrechtliche Einfahren in den Kirchweg wird gehemmt.

 

Um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden wird der Gehweg neu markiert und Piktogramme neu aufgebracht. Zudem wird der Gehweg über VZ 239 „Gehweg“ sowie einer Leitplatte vor dem fließenden Verkehr geschützt. Auf der gegenüberliegenden Seite des Gehwegs wird in einem Bereich von rd. 60 m über VZ 283 „absolutes Haltverbot“ das Parken untersagt.

 


 

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