Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22980-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 111 vom 18. Januar 2024 nimmt die Verwaltung nach Rücksprache mit der SE|BS wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1

Der Lüddeweg liegt an seinem tiefsten Punkt rund 1 Meter über dem Wasserspiegel der Schunter beim HQ 100 (für die ÜSG-Ausweisung maßgebenden Wasserstand).

Diese Wasserstände wurden beim Weihnachtshochwasser 2023 nicht erreicht, sondern deutlich unterschritten. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Wasser im Straßenbereich und dem Hochwasser in der Schunter oder dem Sandbach ist daher nicht feststellbar.

 

Es besteht hier eine Thematik mit der Abführung des Oberflächenwassers von der öffentlichen Verkehrsfläche. Neben der asphaltierten Fahrbahn befinden sich unbefestigte Nebenanlagen / Bankettstreifen, die das anfallende Niederschlagswasser aufnehmen sollen. Im Lüddeweg ist keine Regenwasserkanalisation (RW-Kanalisation) vorhanden, in die das Oberflächenwasser aufgenommen werden könnte (Abbildung 1).

 

Die Entwässerung entspricht den damals beim Bau festgelegten Planungsansätzen.

 

Zu Frage 2

Nein. Schäden an der städtischen Verkehrsanlage sind nicht bekannt.

 

Zu Frage 3

Nein.

 

Aufgrund der bereits bestehenden geringen Überdeckungshöhen der RW-Kanalisation in der weiterführenden und angrenzenden Marktstraße bzw. Straße „Am Markt“ kann ein zusätzlicher RW-Kanal nicht regelkonform hergestellt werden. Seitens der Verwaltung sind keine Maßnahmen geplant.

 

Abbildung 1: Auszug Frisbi

 

 

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