Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23250-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1: Im Zusammenhang mit dem vom Land Niedersachsen und der EU mit 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschussten Projekt „Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig“, das Ende des Jahres 2022 abgeschlossen wurde, sind unter anderem rund 7.000 m² artenreiche Staudenmischpflanzungen sowie insgesamt 20.000 m² Blühflächen, bestehend aus überwiegend mehrjährigen heimische bzw. gebietstypischen Arten, angelegt worden. Diese verteilen sich auf eine Vielzahl von Einzelflächen und Beeten im gesamten Stadtgebiet. Ein entsprechender Übersichtsplan sowie Informationen über die Inhalte des städtischen Förderprojektes bzw. der umgesetzten Module und Maßnahmen sind bisher auf der Internetseite der Stadt noch nicht veröffentlicht worden. Dies soll nunmehr bis Ende April 2024 nachgeholt werden.

 

Auf die Öffentlichkeitsarbeit der bundeseigenen Forschungseinrichtung JKI (Julius-Kühn-Institut) hat die Stadt keinen Einfluss. Ob, wann und wie das JKI Forschungsergebnisse aus seinem Forschungsprojekt veröffentlicht, entzieht sich der Einflussnahme der Stadt.

 

Ergänzend ist anzumerken, dass das Forschungsprojekt des JKI zu heimischen Wildbienenpopulationen unabhängig vom oben erwähnten Förderprojekt der Stadt läuft. Es gab seitens des JKI im Kontext mit einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem JKI und dem Fachbereich Stadtgrün lediglich fachliche Unterstützung seitens des JKI bei der Auswahl bienennützlicher Pflanzenarten sowie der Auswahl der Standorte in Verbindung mit dem Forschungsprojekt des JKI.

 

Zu Frage 2: Die im innerstädtischen Bereich gelegenen Flächen und Beete werden regelmäßig ein- bis zweimal im Monat kontrolliert und im Bedarfsfall auf den Flächen befindlicher Abfall entfernt.

 

Zu Frage 3: Die Holzeinfriedung der in Rede stehenden Staudenpflanzung an der Straße „Am Fallersleber Tore“ ist in der Vergangenheit durch unbekannte Dritte einige Male beschädigt worden. Die Beschädigungen sind i.d.R. zeitnah beseitigt worden. Um ein Betreten der Flächen zu erschweren und zu verhindern, dass die noch recht junge Staudenpflanzung Schaden nimmt, soll die Holzeinfriedung noch bis mindestens 2025 erhalten bleiben.

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