Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22713-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet", Umplanung Kreuz- und Schüßlerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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13.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Planung, dem Bau und der Finanzierung der Kreuzstraße (West) und der Schüßlerstraße wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro (Kreuzstraße (West) und von ca. 310.000 Euro (Schüßlerstraße) werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei ein Drittel der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt verbleibt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass
Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 die Drucksache 23-22713 beraten und bei einer Enthaltung beschlossen, jedoch folgende Änderungsanträge beschlossen:
1. „Die Verwaltung wird gebeten unverzüglich eine ergänzende Vorlage mit dem Vorschlag einer konkreten Baumart vorzulegen, damit sichergestellt ist, dass zeitnah nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen die Bäume gepflanzt werden können.“
2. „Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit BSEnergy sicherzustellen, dass Fernwärmeanschlussleitungen vor dem Einbau der neuen Straßendecke verlegt werden, damit die neue Straßendecke nicht kurzfristig wieder aufgebrochen werden muss“
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1. Der Vertreter der Verwaltung hatte im Stadtbezirksrat erläutert, dass neu zu pflanzende Bäume aus der Gruppe der sogenannten Klimabäume ausgewählt werden. Die Baumarten wurden benannt (DS 23-22745, Ekbertstraße, beraten in derselben Sitzung des Stadtbezirksrates).
Aufgrund der großen Nachfrage nach diesen Baumarten in Europa kann erst kurz vor der Baumaßnahme, je nach Verfügbarkeit einzelner Baumarten in den Baumschulen entschieden werden, welche konkrete Baumart gepflanzt werden soll. Sobald dies feststeht wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat informieren.
Zu 2. Auch die Verwaltung hat großes Interesse daran, Aufgrabungen in neuen Straßen zu vermeiden. Darüber gibt es breiten Konsens auch bei den Leitungsträgern. Die Verwaltung stellt durch sehr intensive Beteiligung im Vorfeld jeder Baumaßnahme sicher, dass alle Leitungsträger zum Zeitpunkt der Baumaßnahme, nicht jedoch später an ihren Leitungen arbeiten können. Dies gilt auch für die Fernwärmeleitungen.
Im Zusammenhang mit der Energieversorgung der Bevölkerung muss jedoch häufig kurzfristig reagiert werden.
Wie in jüngster Vergangenheit ohne jegliche Einflussmöglichkeit der Gebietskörperschaften zur erleben war, können sich plötzlich völlig andere Rahmenbedingungen der Energie- und Wärmeversorgung der Bevölkerung ergeben. Es ist daher nicht sicher auszuschließen, dass unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt neue Hausanschlüsse für die Fernwärme verlegt werden müssen. Teilweise werden Anträge auf Anschluss an das Fernwärmenetz durch Privateigentümer relativ kurz nach Straßenbaumaßnahmen gestellt, was dazu führt, dass es zu erneuten Baumaßnahmen in der Straße kommt.
BS|Energy wurde über den Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich informiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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