Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23212-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Berücksichtigung von Baumscheiben bei der Verkehrsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
12.03.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 22.02.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Rahmen von Straßenplanungen ist die Planung von Baumscheiben ein sehr wichtiger Bestandteil der Gesamtplanung. Zu unterscheiden sind dabei Bestandsbäume in vorhandenen Baumscheiben und neu geplante Baumscheiben, die nach Abschluss der Realisierung der Straße dann mit standortgerecht ausgewählten Bäumen neu bepflanzt werden.
Bei Bestandsbäumen soll im Wurzelbereich möglichst nicht gearbeitet werden, was eine bauliche Vergrößerung der Baumscheiben, die oft bereits vor Jahrzehnten zu klein angelegt wurden, oft problematisch werden lässt. Hier lassen sich Verbesserungsmaßnahmen nur mit erheblichem Aufwand erzielen.
Neue Baumscheiben mit neuen Bäumen sind hier eindeutig leichter sachgerecht zu realisieren, wobei die anzustrebende Leitungsfreiheit in den Baumscheiben in dicht bebauten Stadtbereichen erhebliche Anforderungen an die Planung bereithält.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die konkreten Fragen wie folgt:
Zu 1.: Die Baumstandorte sind mit einer dauerhaft begrünten Vegetationsfläche von mind. 12 m² netto in einer Mindestbreite von 2 m netto, mit einer Baumgrubentiefe von mind. 1,5 m und einer Substratschicht von mind. 12 m³ herzustellen und nachhaltig gegen Überfahren zu schützen.
Das einzubauende Baumsubstrat wird auf den Standort und die gewählte Baumart abgestimmt.
Zu 2. Bei der fachgerechten Gehölzpflanzung (qualifizierter Fachbetrieb) finden folgende Normen Anwendung:
• DIN 18916 (2016-06): Vegetationstechnik im Landschaftsbau Pflanzen und Pflanzarbeiten
• Aktuelle FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teile 1 und 2
• Zukunftsbäume für die Stadt Auswahl aus der GALK-Straßenbaumliste, Bund deutscher Baumschulen (BdB) e. V., Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) e. V., 2019
• Klimabäume – welche Arten können in Zukunft gepflanzt werden? Bayrische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), 2019
Weiter ist bei Bestandsbäumen auf die DIN 18920, 2014: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen hinzuweisen und die gesetzlichen Regelungen des Artenschutzes, wie die gesetzliche Verbotszeit der Baumfällung, zu beachten.
Zu 3. Die Möglichkeit einer Aufwertung von Baumstandorten ist generell eine Einzelfallprüfung. Insbesondere Eingriffe in die vorhandenen Baumscheiben ist von der baulichen Umgebung wie Verkehrsführung, Leitungsverläufen im Untergrund und vielen weiteren Bedingungen abhängig.
Meist liegen die Ursachen mangelnder Vitalität eines Baumes im Wurzelraum: hohe Verdichtung, fehlende Wasserspeicherkapazität, schlechte Bodenbeschaffenheit oder ein eingeschränkter Wurzelraum wirken sich negativ auf die Pflanzung aus. Die zahlreichen negativen Umwelteinflüsse wie Straßenverkehr, Schadstoffbelastung, hoher Salzeintrag, Hundeurin, Hitze und Trockenphasen bewirken zusätzlichen Stress für die Straßenbäume. Nicht selten kommt es zu mechanischen Verletzungen wie Anfahrtsschäden durch Kfz. Um den Baumstandort zu sanieren und die Bodenstruktur zu verbessern gibt es folgende Möglichkeiten:
• Schutz des Stammes durch Einfassung mittels Bord/ Zaun und Bepflanzung
• Bodenauflockerung mittels Druckluft
• Versorgung mit Wasser, Baumdünger und Bodenaktivator
• Impfen der Baumwurzeln mit Mykhorriza-Pilzen
• Regulation des pH-Wertes bei zu sauren/alkalischen Böden
• Gezielte Bepflanzung der Baumscheiben
• Verwendung drainfähiger Beläge
