Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-22926-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation Im Steinkampe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle; 37 Fachbereich Feuerwehr; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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12.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 17. Januar 2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen gestattet (§ 14 NStrG - Gemeingebrauch). Darunter fallen auch die Be- und Entladevorgänge auf der Straße im Steinkampe. Um Verkehrsbehinderungen vorzubeugen, wurde in unmittelbarer Nähe des Autohauses eine Liefer- und Ladezone im öffentlichen Raum bereitgestellt. Diese ausgewiesene Fläche steht für alle privaten und gewerblichen Verkehrsteilnehmer für Liefer- und Ladevorgänge kostenlos zur Verfügung. Die Gewerbetreibenden sind angehalten, ihre Anlieferungen möglichst so zu organisieren, dass Sie nicht zur gleichen Zeit antreffen und die Lieferzonenkapazität überlasten. Ladetätigkeiten, die außerhalb der Ladezone, im absoluten Halteverbot durchgeführt werden, sind nicht rechtens und entsprechend zu ahnden. Jeder Bürger/Jede Bürgerin hat das Recht, Halt- und Parkverstöße bei der Bußgeldabteilung anzuzeigen.
Zu 2.: Aus Sicht des zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig bestehen hinsichtlich des Umweltschutzes keine Bedenken. Nach Prüfung des Sachverhalts und der Situation vor Ort kommt die Feuerwehr (inkl. Rettungsdienst) zu dem Ergebnis, dass die Ausnutzung der Freifläche im Rahmen der rechtlichen Anforderungen liegt.
Zu 3.: Die Art und Weise der Nutzung auf den privaten Flächen obliegt dem Betrieb. Die Durchfahrtsbreiten auf dem Gelände reichen aus Sicht der Feuerwehr (inkl. Rettungsdienst) aus.
