Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23273-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Eine Straße, die nach einer Persönlichkeit benannt werden soll, muss den Leistungen und Verdiensten angemessen sein, die von der zu ehrenden Person erbracht worden sind. Die zu benennende Straße sollte zudem eine Beziehung zu dem Wirkungskreis der entsprechenden Persönlichkeit aufweisen. Diese sinnvollen, nachvollziehbaren und bundesweit einheitlichen Benennungsgrundsätze kollidieren in der Benennungsrealität häufig mit der tatsächlichen Verfügbarkeit benennbarer Straßen. In Braunschweig existieren (nahezu) keine unbenannten Straßen, die eine gewisse Länge oder Bedeutung und damit die erforderliche Angemessenheit für die Benennung nach einer Persönlichkeit aufweisen. Dies gilt umso mehr, wenn der Suchradius wie im vorliegenden Fall auf einen Ortsteil eingeschränkt ist, zu dem die Persönlichkeit eine besondere Beziehung hatte. Lediglich in Neubaugebieten besteht die seltene Gelegenheit zur Benennung neuer Straßen.

 

Dies vorausgeschickt wird zu der Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 27.02.2024 (DS 24-23273) wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Die Verwaltung hat die Möglichkeiten einer Straßenbenennung nach Walter Meyer in Veltenhof geprüft. Der vom Bezirksbürgermeister angesprochene und im Protokoll zur Stadtbezirksratssitzung vom 8. November 2022 festgehaltene Vorschlag einer Benennung des Weges zwischen Pfälzerstraße und der vermeintlichen Straße Dreisch wird noch geprüft. Aktuell bestehen noch Unklarheiten hinsichtlich bereits vorhandener historischer Namensgebungen und Wegeverläufe. Darüber hinaus werden derzeit auch notwendige Umnummerierungen ggf. betroffener Anlieger geprüft.

 

Zu Frage 2:

Alternative Benennungsmöglichkeiten liegen nicht vor.

 

Zu Frage 3:

Aufgrund noch laufender Archivrecherchen ist das Prüfungsergebnis noch nicht absehbar. Nach Abschluss der Prüfungen wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat in einer seiner nächsten Sitzungen über das Ergebnis informieren.

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