Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23275-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der Fraktion BIBS (DS 24-23275) vom 27.02.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Zu Frage 1:

 

Gegenwärtig beziehen 2.462 Personen im Rentenalter mit Wohnsitz in Braunschweig Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

 

Zu Frage 2:

 

Diese Anregung ist leiderr Braunschweig nicht umsetzbar, weil das von der Deutschen Rentenversicherung einmal entwickelte Antragsformular nicht zeitnah an die sich stetig ändernde Gesetzes- und Rechtslage für Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII angepasst wurde bzw. wird.

 

Die Stadt Braunschweig als Träger der Grundsicherung im Alter verwendet ein eigenes Formular, das die spezifischen Informationsbedarfe für die Leistungsgewährung nach dem SGB XII abdeckt. Dieses Formular hat sich entwickelt aus den sich stets wandelnden rechtlichen Anforderungen und den praktischen Erfahrungen aus der jahrelangen Leistungsgewährung.

 

Damit Bürgerinnen und Bürger unabhängig von der einschlägigen Leistungsart einen möglichen Bedarf möglichst kurzfristig anzeigen und damit einen möglichst frühen Leistungsbeginn bewirken können, bietet die Verwaltung auf Braunschweig.de zusätzlich einen sehr knapp gehaltenen formlosen Erstantrag an, der hier abrufbar ist:

 

https://www.braunschweig.de/vv/produkte/V/50/50_3/50_33/grusi.php

 

Ferner wird die Verwaltung zeitnah prüfen, inwieweit die Kommunikation zum Antragsverfahren grundsätzlich verbessert werden kann.

 

Zu Frage 3:

 

Die Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf Grundsicherung nach dem SGB XII hängt von individuellen Besonderheiten, wie bspw. Komplexität der Angaben im Antragsverfahren, Anforderungen an die Einkommen- bzw. Vermögensprüfung, rechtzeitige und vollständige Übermittlung erforderlicher Antragsunterlagen und anderem mehr ab.

 

Eine Statistik über die Dauer der Bearbeitungszeit von Anträgen auf Grundsicherung wird bisher nicht geführt.

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