Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23112-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bakterien- und Schimmelpilzbelastung durch Pfandautomaten?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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13.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage des Mitglieds des Rates Andrea Hillner vom 12.02.2024 [24-23112] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt (Land Niedersachsen) überwacht im Bereich Arbeitsschutz. Ergänzend kontrolliert die kommunale Lebensmittelüberwachung auch die Betriebshygiene.
Zu Frage 2:
Die Verantwortung für die regelmäßige Reinigung und Wartung von Pfandautomaten liegt vorrangig beim Marktbetreiber und Arbeitgeber. Zur Überwachungszuständigkeit wird auf Nr. 1 verwiesen.
Zu Frage 3:
Siehe Frage 1.
