Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22947-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 130 vom 30.01.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Es wird gebeten zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit „Hintern Brüdern“ insbesondere für Radfahrende, die in Richtung Schild / Marstall unterwegs sind, durch ein Überholverbot verbessert werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Straße „Hintern Brüdern“ ist im fraglichen Abschnitt für Kfz eine Einbahnstraße in Richtung Westen. Der Radverkehr ist in beiden Fahrtrichtungen zugelassen, in Fahrtrichtung Osten besteht für diesen ein Schutzstreifen.

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen (z. B. Fahrräder) durch zweispurige Fahrzeuge (z. B. Autos) nicht gewährleistet. Die Straße „Hintern Brüdern“ ist aufgrund des kurvigen Straßenverlaufs und der angrenzenden Bebauung nicht gut zu überblicken. Grundsätzlich kann der Bereich, der für einen Überholvorgang durch ein Kraftfahrzeug benötigt wird, nicht in Gänze eingesehen werden und ein sicherer Überholvorgang ist nicht gewährleistet.

 

Die Verwaltung wird daher der Anregung des Stadtbezirksrates folgen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (Verkehrszeichen 277.1) anordnen.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise