Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22870-01
Grunddaten
- Betreff:
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Sheepersharing-Parkplätze Tostmannplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 12. Januar 2024 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Es ist daher wichtig, dass die Kommunen das Carsharing durch Stellplätze im öffentlichen Raum fördern. Carsharing stellt auch in Braunschweig einen wichtigen Baustein der Mobilität dar. Aus diesem Grund bestand das Bestreben, auch in der Schuntersiedlung das stationsbasierte Carsharing anzubieten. Für die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere eine Lage mit Nähe zum Umweltverbund (ÖPNV, SPNV) in Betracht.
Dies erfolgt auf Grundlage von § 45 Absatz 1 und § 39 Absatz 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Carsharing-Gesetz. Die Ausweisung der Standorte erfolgt auf Antrag des Carsharing-Betreibers durch die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger.
Ursprünglich wurde der Standort in der Mergesstraße vor der Containerinsel von der Firma Sheepersharing beantragt. Hier bestanden u. a. von der Polizei Sicherheitsbedenken. Beobachtungen zeigten, dass in Fällen, in denen nicht unmittelbar neben Recyclingcontainern Parkplätze zur Verfügung stehen, Nutzer der Container mit ihren Kfz nicht selten unmittelbar vor den Containern auf der Fahrbahn halten, um einen möglichst kurzen Laufweg zu haben. So wird allerdings eine Behinderung und auch eine Gefährdung für den restlichen Verkehr geschaffen. Eine Einrichtung der Carsharing-Parkplätze direkt neben den Recyclingcontainern würde bewirken, dass die Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu den Containern wegfallen. Daher wurden die Stellplätze ggü. der Dankeskirche als neuer Standort abgestimmt und letztendlich auch eingerichtet. Das Unternehmen Sheepersharing plant mittelfristig auf Elektroautos umzusteigen, die dafür benötigten Ladestationen sind am aktuellen Standort besser zu errichten.
Zu 2.: Die Entscheidung über eine Anordnung nach der StVO obliegt auf Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (sog. übertragener Wirkungskreis) dem Organ Oberbürgermeister.
Pro Jahr werden ca. 500 verkehrsbehördliche Anordnungen getroffen und umgesetzt. Die Information oder Einbindung von politischen Gremien bezüglich jeder einzelnen getroffenen Anordnung würde angesichts der hohen Anzahl einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verursachen. Die StVO sieht dies außerdem nicht vor. Unabhängig davon informiert die Verwaltung gleichwohl bei größeren Maßnahmen die politischen Gremien.
Zu 3.: Nein (s. Zu. 1).
