Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23299

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Die von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH beantragte Übernahme

einerAusfallbürgschaft r eine Kreditaufnahme in Höhe von 750.000 EUR zuzüglich Zinsen und etwaigen Kosten wird in Höhe des Anteils der Stadt Braunschweig in Höhe von 56,4527 % beschlossen.

 

 2. Sofern die Zinsbindung nicht für die komplette Laufzeit des Darlehens vereinbart

wird, wird die Verwaltung ermächtigt, die nach deren Ablauf erforderliche Prolongation oder Umschuldung durch Bürgschaftserklärung zu sichern.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Durch Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2019 (Drucksache 19-12190) hat sich die Stadt Braunschweig bereit erklärt, zusammen mit der Stadt Wolfsburg anteilige Bürgschaften für Kreditaufnahmen der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg in Höhe von insgesamt 5.200.000 EUR zu übernehmen. Ein Teilbetrag in Höhe von 2.000.000 EUR war für den Umbau des Hauptgebäudes vorgesehen.

 

Insbesondere aufgrund krisenbedingt gestiegener Material- und Energiekosten sowie zusätzlicher Brandschutzauflagen haben sich die Kosten des Bauvorhabens stark erhöht. Trotz Eigenmitteln der Gesellschaft und einer bereits genehmigten Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Bau energieeffizienter Gebäude ist eine Finanzierungslücke entstanden, die durch eine weitere Darlehensaufnahme in Höhe von 750.000 EUR abgedeckt werden soll. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 4. März 2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Die konkreten Darlehenskonditionen können derzeit noch nicht genannt werden, da die Kreditaufnahme noch nicht erfolgt ist. Obwohl das Darlehen voraussichtlich erst im Jahr 2025 aufgenommen wird, ist der Beschluss bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um zeitliche Verzögerungen beim Bau zu vermeiden und die o. g. KfW-Förderung nicht zu gefährden.

 

Sobald die Darlehenskonditionen bekannt sind, wird der Rat über die konkreten Bürgschaftsbedingungen informiert.

 

Die Kreditlaufzeit soll 26 Jahre und die Zinsbindung mindestens zehn Jahre betragen. Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit vollständig getilgt sein

 

Die Darlehensgewährung steht unter dem Vorbehalt der Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Diese soll durch die beiden Hauptgesellschafterinnen der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, der Städte Braunschweig und Wolfsburg, anteilig proportional zu ihren stimmberechtigten Anteilen, erbracht werden. Ausgehend von den jeweiligen stimmberechtigten Anteilen in Höhe von 66,1735 % bei der Stadt Braunschweig und in Höhe von 27,60202 % bei der Stadt Wolfsburg sowie nach Herausrechnung der Beteiligung der weiteren Gesellschafterinnen, Landkreise Helmstedt und Gifhorn (jeweils 3,1122 % stimmberechtigte Anteile), und einer maximalen Bürgschaftshöhe von 80 %, ergibt sich für die Stadt Braunschweig ein Anteil von 56,4527 % und für die Stadt Wolfsburg ein Anteil von 23,5473 %.

 

r die o. g. Darlehen bedeutet dies folgende Verteilung:

 

 

Anteil Stadt Braunschweig

Anteil Stadt Wolfsburg

rgschaftshöhe

in %

in EUR

in %

in EUR

600.000 EUR
(80% von 750.000 EUR)

56,4527

423.395,25 EUR

23,5473

176.604,75 EUR

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bürgschaft neben dem Darlehensbetrag auch die Zinsen und etwaige weitere Kosten beinhaltet. Im Fall der Inanspruchnahme könnte die Eventualverpflichtung den Anteil der Stadt Braunschweig von rd. 423.000 EUR übersteigen.

 

Sofern die Zinsbindung nicht für die gesamte Laufzeit des Kredits vereinbart wird, ist nach deren Ablauf eine Neuverhandlung der Darlehenskonditionen erforderlich. Dabei kann es zu einer Prolongation (Fortsetzung des Darlehens beim bisherigen Kreditgeber, gegebenenfalls zu geänderten Konditionen) oder einer Umschuldung (Vereinbarung neuer Konditionen bei einem anderen Kreditgeber) kommen. Da beide Fälle im Kern lediglich eine Fortsetzung des bis zu diesem Zeitpunkt verbürgten Darlehens beinhalten, wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung bereits jetzt zu der anschließenden Bürgschaftsübernahme ermächtigt wird.

 

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 eine entsprechende Bürgschaftsübernahme beschlossen.

 

Anmerkung:

 

Die EU-rechtlichen Regelungen hinsichtlich Beihilfen (insbesondere die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union [AEUV]) sind für den vorliegenden Fall unbeachtlich. Gemäß Art. 56a Abs. 1 Nr. 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsordnung sind Investitionsbeihilfen für Flughäfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt, sofern die in den Absätzen 3 bis 14 dieses Artikels und die in Kapitel I festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist hier der Fall, sodass Bürgschaftsübernahmen ohne Verletzung des Europarechts möglich sind.


 

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