Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23269
Grunddaten
- Betreff:
-
Zurverfügungstellung städtischer Flächen für erforderliche Kompensationsmaßnahmen der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.04.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Verwaltung wird ermächtigt der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH in der Gemarkung Hondelage, Flur 11 eine Teilfläche des Flurstücks 58 in Größe von ca. 17.480 m² sowie das Flurstück 85 in Größe von 38.286 m² für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Flächen verbleiben im Eigentum der Stadt. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat der Stadt den Wert der Flächen zu erstatten.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen des Ausbaus der Start- und Landebahnverlängerung des Braunschweiger Flughafens erfolgten Eingriffe in die Natur. Diese Eingriffe sind nach § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Ein solcher Ausgleich soll möglichst in räumlicher Nähe zum Eingriffsort erfolgen.
Daher wurde die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH durch den Planfeststellungsbeschluss vom 15. Januar 2007 der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Durchführung unterschiedlicher Kompensationsmaßnahmen auf definierten öffentlichen und privaten Flächen verpflichtet.
Hierzu zählt u. a. auch die Ausgleichsmaßnahme A2 „Tiefe Straße“. Eine Teilfläche von ca. 5,31 ha befindet sich im Privatbesitz. Die Maßnahme A2 sieht die Entwicklung einer Gras- und Hochstaudenflur mit Gehölzen vor. Dazu wird die Fläche der Sukzession überlassen sowie gruppenartig, strauchbetonte Gehölzanpflanzungen angelegt.
Seit 2011 versucht die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH daher diese im Privateigentum stehende Fläche anzukaufen, jedoch bislang erfolglos. Keines der unterbreiteten Kauf- bzw. Tauschangebote wurde vom Eigentümer angenommen.
In einer Stellungnahme der Planfeststellungsbehörde vom Juni 2023 hat diese nunmehr erläutert, dass sie der Auffassung zuneigt, dass die Maßnahme A2 noch nicht abschließend bestandskräftig planfestgestellt ist. Sie hat das damit begründet, dass der Landschaftspflegerische Begleitplan von 2007 die Kompensationsmaßnahmen nicht nach den Eingriffen durch die Verlängerung der Start-/Landebahn und die Ostumfahrung unterschieden hätte. Daher sei, insbesondere bei der Inanspruchnahme privater Flächen, erneut zu prüfen, ob diese Inanspruchnahme erforderlich und verhältnismäßig ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Maßnahmen vorrangig auf freiwillig zur Verfügung gestellten Flächen zu verwirklichen sind oder aber auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen. Ohne einen Nachweis, dass solche Alternativen nicht möglich wären, sei eine Inanspruchnahme oder gar Enteignung von privaten Flächen zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nicht genehmigungsfähig.
Als mögliche geeignete Flächen wurden seitens der Unteren Naturschutzbehörde die städtischen Flurstücke 85 und 58 tlw., Flur 11 in der Gemarkung Hondelage benannt. Für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme sind ca. 5,31 ha Ackerlandfläche erforderlich. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den bisher planfestgestellten Flächen und ihrer Beschaffenheit eignen sich die städtischen Flächen in Hondelage, um dort die geforderten Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.
Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH ist daher Ende letzten Jahres mit der Bitte an die Stadt herangetreten, ihr diese städtischen Flächen als Kompensationsflächen im Rahmen des Ausbaus der Start- und Landebahnverlängerung zur Verfügung zu stellen.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Überlassung dieser Flächen. Die Flächen verbleiben im Eigentum der Stadt. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat jedoch der Stadt den Wert der Flächen zu erstatten.
Mit der Zurverfügungstellung dieser Flächen könnte eine jahrelang nach BNatSchG geforderte und bislang nicht umgesetzte Kompensationsmaßnahme umgesetzt werden.
Es wird daher gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
1,6 MB
|
