Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22500-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 330 vom 10.11.2023 (23-22500) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

 

Die Maßnahme zur Sanierung des betroffenen Wege-Abschnittes befindet sich auf der Sanierungsliste der Verwaltung und ist damit in der Arbeitsplanung enthalten. Die beschlossene Maßnahme wurde also weder ignoriert noch verweigert. Allerdings müssen sämtliche Wegesanierungen jährlich neu abgewogen und priorisiert werden. Es stehen nicht genügend finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung, um jeden Weg zu sanieren, selbst wenn ein Sanierungsbedarf fachlich festgestellt wird. Priorisiert wird dabei erstmal nach der Verkehrssicherheit der Wege. Bestehen aus fachlicher Sicht akute Unfallgefahren, werden diese unabhängig davon natürlich möglichst unverzüglich behoben. Ansonsten wird anhand der Schwere der Sanierungsbedürftigkeit eine Maßnahme umgesetzt oder anderen, dringlicheren Maßnahmen untergeordnet.

 

Die Maßnahme befindet sich dann trotzdem noch in der Arbeitsplanung sowie auf der Sanierungsliste und wird im nächsten Jahr erneut gesamtstädtisch fachlich in die Sanierungsprioritäten für Freizeitwege eingeordnet.

 

In diese Priorisierung fließen nur Maßnahmen zur Wege-Sanierung ein. Bei der angesprochenen Sanierung des Jugendplatzes im Prinz-Albrecht-Park handelt es sich um eine investive Maßnahme aus dem Bereich der Spielflächensanierung während es sich bei Wegebaumaßnahmen um Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen handelt, die in unterschiedlichen Stellen angesiedelt sind.

 

Zu 2:

 

Da die Verwaltung, wie unter 1.) aufgeführt, hier weder etwas dem Grunde nach ignoriert noch verweigert, ist die Beantwortung dieser Frage obsolet. Naturgemäß können nicht sämtliche Anliegen, Anregungen und Wünsche der 12 Stadtbezirksräte seitens der Verwaltung parallel umgesetzt werden, da hierfür zum Teil die personellen und finanziellen Kapazitäten (Budgetrecht des Rates) fehlen.

 

 

 

Zu 3:

 

Aus vergaberechtlichen Gründen werden Maßnahmen gleicher Art gebündelt ausgeschrieben und vergeben. Derzeit werden die anstehenden Maßnahmen der bereits bestehenden Sanierungsliste bewertet, nach Art der zu sanierenden Oberfläche zusammengefasst und voraussichtlich durch ein externes Planungsbüro im Laufe des Jahres 2024 ausgeschrieben.
 

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