Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22784-02-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt möge die folgenden Änderungen zur Vorlage 24-22784-02 beschließen:
- die Punkte 1. und 2. werden durch die folgenden Formulierungen ersetzt;

„1. Das Modell der kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) soll nach der eventuellen Beibehaltung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in Braunschweig weitergeführt und bis zu einem Abdeckungsgrad von maximal 75% umgesetzt werden. Das Modell soll weiter durch trilaterale Verträge zwischen der Stadt, geeigneten Trägern der freien Jugendhilfe und den offenen Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden.
Dabei werden die Nachmittage an den Schultagen und die Ferienbetreuung in enger gemeinsamer Kooperation gestaltet.
An Schulen, die bis zum möglichen Rechtsanspruch 2026 noch keine offenen Ganztagsschulen sind, werden die Betreuungsbedarfe mit dem Modell der "Schulkindbetreuung in und an Schulen" umgesetzt, sofern dadurch die Abdeckungsquote von 75% in Braunschweig erreicht wird.

2. Nach derzeitigen Planungen des Landes werden ab 2026 nur diejenigen Schulen Kofinanzierungen für die Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr erhalten, die (kooperative) Ganztagsgrundschulen sind. Aufgrund der Verpflichtung zum verantwortlichen Wirtschaften werden höchstens so viele offene Ganztagsgrundschulen in Braunschweig eingerichtet, wie es dem angenommenen Bedarf von 75% in der Fläche entspricht. Um die Umwandlung der entsprechenden Zahl von Schulen zu erreichen, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen dafür unabdingbar sind."

Die Punkte 3. und 4. bleiben unverändert. 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur bevorstehenden nächsten Bundestagswahl ist es noch gar nicht sicher, ob der Rechtsanspruch beispielsweise unter neuen Mehrheitsverhältnissen ab 2025 überhaupt weiterbestehen wird.
Das in den zugrundeliegenden Anträgen vorherrschende Ansinnen, quasi "auf Vorrat" möglichst viele Schulen umzuwandeln, damit die größte Menge an Förder- und letztendlich Steuergeldern abgezweigt werden kann, widerspricht jedem vernünftigen Haushalten und redlichem Umgang mit von den Bürgern eingetriebenen Geldern.
Es ist zudem mehr als unlauter, angesichts des mittelfristig weiterhin überhaupt nicht vorhandenen Personals durch übereilte Baumaßnahmen und Provisorien praktisch "leere" Ganztagsschulen zu erzeugen, allein um den maximalen Zugriff auf Finanzmittel des Landes zu erlangen; ein tatsächlicher Ganztags-Betrieb in - von den Antragsstellern bevorzugt - allen Grundschulen wäre so gar nicht zu realisieren, vielmehr weckt man falsche Hoffnungen bei Eltern, deren Kinder am Ende nur ein "Recht auf Notbetrieb" in entsprechend nur behelfsweise ausgestatteten Schulen wahrnehmen dürfen.
Bereits jetzt wird der Betrieb der bestehenden Ganztagsgrundschulen nur mühsam aufrechterhalten, viele Ausfallzeiten und Streichungen ganzer Nachmittagsgruppen entwickeln sich zu einem Dauerproblem.
Hinzu kommt, dass selbst das Land, zumindest gemäß der Darstellung des Niedersächsischen Städtetages (Seite 33 in https://www.nst.de/media/custom/2606_54899_1.PDF?1701865958) von einer Beanspruchung durch 75% der Eltern ausgeht. Maximalforderungen im Sinne eines 100%-Angebots schießen daher über die Realität hinaus, es ist ebenfalls absehbar, dass das Land kaum mehr als eine 75%-Abdeckung finanzieren möchte oder könnte.  

Loading...

Erläuterungen und Hinweise