Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-22983-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorliegende Antrag wird durch den folgenden Änderungsantrag ersetzt.

A

Die in der Altenhilfe- und Pflegeplanung von 2021 aufgeführten Maßnahmen werden aktualisiert und priorisiert, so dass bis Ende 2024 ein konkreter Umsetzungsplan mit Maßnahmen für die Jahre 2025 bis 2030 vorliegt.

B

Als vorgezogene Schritte werden dem AfSG bis zu den Haushaltsberatungen 2025 / 2026 Konzepte für die Implementierung von quartiersbezogenen Modellprojekten im präventiven Beratungs- und Pflegebereich einschließlich des dazugehörigen Finanzbedarfs zur Beschlussfassung vorgelegt.

Dazu gehören folgende Maßnahmen, die näher im Anhang als Bestandteil des Beschlusses beschrieben werden:

1. Vorschläge für ein Modellprojekt zur Etablierung von „Gesundheitslotsen“, die an im Quartier vorhandene Strukturen wie Nachbarschaftshilfen, Sozialstationen oder Nachbarschaftszentren personell und organisatorisch angebunden sind und die im Seniorenbüro eingebundene Stelle „Präventive Hausbesuche“ unterstützen. Die „Gesundheitslotsen“ sollen Menschen mit Unterstützungsbedarfen noch vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit und pflegenden Angehörigen beratend und unterstützend beiseite stehen.

2. Vorschläge für ein Modellprojekt zur Öffnung vorhandener pflegerischer und pflegenaher Infrastruktur im Quartier. Um möglichst in 2025 mit einem ersten Projekt beginnen zu können, sollte bereits bei Erstellung des Konzepts ein Stadtteil mit einer hohen Dichte an vorhandenen Einrichtungen ausgewählt werden, um deren Infrastruktur in Teilbereichen für externe Nutzerinnen und Nutzer aus dem Quartier zu öffnen.

3. Vorschläge für geeignete Schritte zur Förderung und Einrichtung von Modellprojekten für Wohnpflegegemeinschaften in bestehenden Gebäuden und Neubauten in Baugebieten.

Für die Finanzierung der Modellprojekte sollen - wenn möglich - bestehende Förderprogramme genutzt werden. Dem AfSG sollen bis zu den Haushaltsberatungen die benötigten Ressourcen an Personal- und Sachmitteln für die einzelnen vorgeschlagenen Projekte mitgeteilt werden.


Anlage (Bestandteil des Beschlusses)

Eckpunkte für die Modellprojekte für quartiersorientierte Altenhilfe- und Pflegekonzepte

Für die Entwicklung der Modellprojekte sind unter anderem folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

1. Vorschläge für ein Modellprojekt zur Etablierung von Gesundheitslotsen

- Die Gesundheitslotsen werden an im Quartier vorhandene Strukturen wie Nachbarschaftshilfen, Sozialstationen oder Nachbarschaftszentren personell und organisatorisch angebunden und optimieren die Arbeit von in Braunschweig bereits bestehenden Angeboten wie Pflegestützpunkte, Pflegekassen, Gerontopsychiatrische Beratungsstelle, Sozialstationen.

- Gesundheitslotsen ergänzen und unterstützen die im Seniorenbüro eingebundene Stelle „Präventive Hausbesuche“ und können von dieser koordiniert werden.

- Möglichst im Quartier regional verankerte Gesundheitslotsen sollen Menschen mit Unterstützungsbe­darfen noch vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit und pflegenden Angehörigen beratend und unterstützend beiseite stehen.

- Die Gesundheitslotsen bringen entweder schon ein Grundwissen zu Sozial- und Gesundheitsthemen mit oder erhalten durch Schulungen z. B. von Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege Basiskenntnisse.

- Begleitet werden diese Hilfen durch Gesprächskreise und andere Angebote im Quartier zur Anerkennung der gesellschaftlich wichtigen Aufgabe der pflegenden An- und Zugehörigen.

- Die Qualifizierungen der „Helfer“ könnten im Bereich der An- und Zugehörigenberatung beispielsweise durch die Gerontopsychiatrische Beratungsstelle erfolgen. Ein geregelter Austausch und laufende Fortbildungen könnten beispielsweise durch die Gerontopsychiatrische Beratungsstelle oder die AWO-Pflegenotaufnahme erfolgen.

2. Vorschläge für ein Modellprojekt zur Öffnung vorhandener pflegerischer und pflegenaher Infrastruktur im Quartier

- Dazu gehören z. B. die Möglichkeiten zur Nutzung von aktivierenden Angeboten der Heime, Beratungsleistungen, offene Mittagstische oder Tagespflegeangebote.

- Um schnellstmöglich weitere Standorte in Braunschweig nachziehen zu können, sollte die Bereitschaft bestehender Einrichtungen abgefragt und ausgewertet werden.

- Zur Festlegung weiterer Standorte sollte eine Rangfolge der Stadtteile nach Bedarfen erstellt werden.

3. Vorschläge für geeignete Schritte zur Förderung und Einrichtung von Wohnpflegegemeinschaften in bestehenden Gebäuden und Neubauten in Baugebieten

- Es sollte die Möglichkeit einer kommunalen Anreizförderung für den Bau oder den Umbau von Immobilien zur Einrichtung von Wohnpflegegemeinschaften geprüft werden. Träger erhalten eine noch zu definierende Anschubfinanzierung je Wohnpflegegruppe.

- Es sollen verstärkt Gespräche mit den Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsbaugenossenschaften geführt werden, um die Einrichtung von Wohnpflegegruppen zu ermöglichen.

- Die bauliche Förderung könnte durch ein Projektservicebüro mit beratender und koordinierender Funktion für interessierte Träger ergänzt werden. Dazu gehören z. B. Förderanträge, Kostenträger, Verträge, rechtlicher Rahmen oder die Kommunikation mit dem Bauamt und anderen Verwaltungsstellen. Vorerfahrungen bereits in Braunschweig realisierter Projekte sollten eingebunden werden. Es soll die Möglichkeit der Förderung durch Bundes-, Landes- oder andere Drittmittel geprüft werden. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit dem demographischen Wandel wird auch in Braunschweig der Anteil unterstützungs- und pflegebedürftiger Personen zunehmen. Schon heute sind 15.000 Menschen auf Pflege angewiesen. Die derzeitigen stationären und ambulanten Pflegeplätze reichen bei weitem nicht aus, um die bestehenden und zukünftigen Bedarfslagen bedienen zu können. Von 3200 Heimplätzen stehen derzeit ca. 12 % - entsprechend 380 Plätzen - nicht zur Verfügung, da die Fachkräfte fehlen und die Fachkraftquote nicht erreicht werden kann. Die Träger erwarten zudem den Wegfall von weiteren 8 % - entsprechend ca. 250 Plätzen - aufgrund der fehlenden Refinanzierung von Zeitarbeit. Insgesamt fehlen also insgesamt rund 600 Pflegeheimplätze. Der Bau neuer Einrichtungen ist vor diesem Hintergrund wenig zielführend. Sinnvoll dürfte es sein, ungenutzte innerstädtische Gebäude einer sinnvollen Nachnutzung für Altenhilfe und Pflege zuzuführen. Die Familien, die An- und Zugehörigen sind mit Abstand Deutschlands größter Pflegedienst, auch in Braunschweig. Dieser Dienst bröckelt aber durch die veränderten familiären Lebensbedingungen, braucht massiv Unterstützung und erreicht permanent die Grenzen der Belastbarkeit. Wenn wir zudem den sehr großen Fachkräftemangel in der Altenpflege mit einbeziehen, dann steuern wir im Bereich der Altenhilfe auf einen riesigen Notstand zu.

Es braucht dringend neue und innovative Maßnahmen, da der klassische Weg des Ausbaus von stationären und ambulanten Plätzen so nicht mehr gangbar ist. Es braucht Konzepte, die praxisnah sind und sich an Strukturen in den Quartieren orientieren. Es braucht für unterstützungsbedürftige Menschen und deren Angehörige geeignete dezentrale Sorgestrukturen, die schon greifen, bevor Pflegebedürftigkeit eintritt. Es braucht Beratungs- und Entlastungsangebote. Es braucht anstelle großer stationärer Einrichtungen kleine Wohn-Pflegegemeinschaften, die direkt in die Wohnquartiere integriert sind.

Der Kommune kommt hier eine Steuerungs- und Gestaltungsverantwortung zu. Im Jahr 2021 wurde unter der Überschrift „Lebenswertes Braunschweig, Altenhilfe- und Pflegeplanung“ ein Katalog von möglichen Maßnahmen zusammengestellt.
(Siehe https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/fb_institutionen/fachbereiche_referate/ref0500/altenhilfeplanung-2020-2035.php.)

Dieser Katalog bedarf einer Priorisierung und Konkretisierung, damit er nicht auf dem Stand einer Wunschliste verbleibt. Der vorliegende Antrag schlägt zudem eine Reihe modellhafter Projekte vor, mit denen angesichts der dringenden Aufgabe schon 2025 begonnen werden kann. 
 

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