Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- und Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2024/2025

 

1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2024/2025 wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Angebotsanpassungen umzusetzen. Die im Kindertagesstättenbereich erzielten Einsparungen in der Förderung stehen im Rahmen der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2024 im Bereich Kita-Ausbau zur Verfügung. In der Schulkindbetreuung wird der Mittelbedarf 2024 und Folgejahre aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.

 

3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten - bzw. Schuljahr 2024/2025 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2024 über die ggf. vorgenommenen Änderungen unterrichtet.

 

4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen der Planungskonferenz am 6. Februar 2024 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2024/2025 abgestimmt.

 

 

 

 

 

Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2024 ist in den Anlagen

 

A) Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich

B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung

 

zusammengefasst.

 

Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Umsetzungsvorschlag

 

Das grundsätzlich angestrebte Ziel, Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich kostenneutral umzusetzen, lässt sich im Kindergartenjahr 2024/2025 nur durch eine entsprechende Priorisierung der beantragten Angebotsausweitungen erreichen. Eine Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ist nicht erforderlich.

 

Im Kindertagesstättenbereich wurden drei Anträge auf Reduzierung des Betreuungsangebotes gestellt. Die hierdurch generierten Einsparungen werden zur Realisierung der Ausweitung von Betreuungszeiten und Förderung eines zusätzlichen Betreuungsangebotes eingesetzt. Dies ist zur Gesamtfinanzierung der bedarfsgerechten Umsetzung der beantragten Angebotsanpassungen ausreichend.

 

Bei den Berechnungen werden die Nettobeträge, bezogen auf ein gesamtes Kindergarten- bzw. Schuljahr (12 Monate) zu Grunde gelegt. Für das Haushaltsjahr 2024 fallen somit 5/12 der ermittelten Kosten an.

 

Zur Erreichung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Jahr 2026 soll die Versorgungsquote an Grundschulen durch die Fortführung des Ausbauprogramms auf stadtweit 80% bis zum Schuljahr 2025/2026 gesteigert werden. Mittel für die Schaffung von 200 Plätzen zusätzlich pro Schuljahr stehen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden auch Bedarfe an kooperativen Ganztagsgrundschulen gedeckt. Prioritär werden hier KoGSn berücksichtigt, deren Versorgungsquote noch nicht 60% erreicht hat bzw. bei denen eine hohe sozialräumliche Handlungsnotwendigkeit besteht. Notwendige Erweiterungsbedarfe, die die Vorgabe von 200 neuen Betreuungsplätzen überschreiten, können gegebenenfalls aus Mitteln, die im Vorjahr nicht wie vorgesehen zur Umsetzung von zusätzlichen Betreuungskapazitäten verwandt wurden, realisiert werden.

 

Weiterhin gilt die Zielvorgabe der flächendeckenden Einführung der kooperativen Ganztagsgrundschule, der in diesem Jahr mit dem Start des Ganztagsbetriebs an den Grundschulen Melverode und Stöckheim/Leiferde mit insgesamt 45 zusätzlichen Betreuungsplätzen Rechnung getragen wird.

 

An drei weiteren KoGSn sind 46 Plätze zur Umwandlung vorgesehen, um die 60% Versorgungsquote bei steigenden Schüler*Innenzahlen aufrecht zu erhalten bzw. zu erreichen. Darüber hinaus sollen an sieben Standorten der Schulkindbetreuung in und an Schulen insgesamt 76 Betreuungsplätze realisiert werden. An der GS St. Josef wird perspektivisch mit weniger Betreuungsbedarf gerechnet, da die Schule im Sommer 2026 ausläuft. Daher wird eine kleine Gruppe mit 12 Plätzen abgebaut.

 

Den gemeldeten Betreuungsbedarfen der KoGS Waggum, KoGS Heidberg, KoGS Rheinring, KoGS Rüningen, KoGS Rühme sowie KoGS Am Schwarzen Berge kann nicht entsprochen werden, da diese Standorte bereits eine Versorgungsquote im Rahmen des Braunschweiger Modells von teilweise deutlich über 60% erreicht haben.

 

Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

A)                 Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich

 

Mit einer Ausnahme werden alle für den Bereich der Kindertagesstätten eingegangenen Anträge zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

                Anträge zu Angebotsreduzierungen

 

Im Kindertagesstättenbereich wurden drei Anträge auf Gruppenreduzierungen gestellt.

 

Mit der vorgesehenen Einstellung des Betriebs der Städtischen Kita Peterskamp wird die seit Jahren absehbare und nunmehr seitens der Eigentümerin erfolgte Kündigung der angemieteten Räumlichkeiten zum Ende des Kindergartenjahres nachvollzogen. Die Anschlussbetreuung für die betroffenen Kinder kann sichergestellt werden.

 

Auch die Lebenshilfe ist mit ihrer Integrationsgruppe am Standort Peterskamp von der beschriebenen Kündigung der Räumlichkeiten betroffen. Auch für die dort betreuten Kinder kann eine Anschlussbetreuung zum nächsten Kindergartenjahr sichergestellt und das Angebot dort entsprechend eingestellt werden.

 

Für die Kita Christuskirche wird seitens des Ev.-luth. Propsteiverbandes die Einstellung der kleinen M1-Gruppe (fünf Stunden) beantragt. In den letzten beiden Jahren war jeweils die Ausweitung bzw. Umwandlung des Angebotes vom Träger beantragt worden, konnte jedoch aufgrund des bestehenden Bestandsschutzes und Vorgaben zum Erhalt der Betriebserlaubnis durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung nicht priorisiert werden. Aufgrund dieser Situation wird der Antrag befürwortet.

 

Rein rechnerisch resultieren hieraus Einsparungen in Höhe von insgesamt 399.705 €. Die vorgesehenen Einsparungen bei der städtischen Einrichtung schlagen sich jedoch ausschließlich im gesamtstädtischen Personalkostenbudget nieder und können angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht ohne weiteres in das Aufwandsbudget des Fachbereichs 51 übertragen werden. Insofern stehen lediglich 238.347 € (anteilig 5/12, d.h. 99.312 € für das Jahr 2024) aus der Einstellung der Gruppen bei der Lebenshilfe und der Kita Christuskirche direkt zur Finanzierung von Angebotsausweitungen zur Verfügung.

 

Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.

 

                  Anträge zu Angebotsausweitungen

 

Die Ausweitung des Betreuungsumfangs in einer Gruppe in der städt. Kita Karlstraße (Mischgruppe mit sechs Stunden (M2) bzw. Ganztagsbetreuung statt einer reinen M2-Gruppe) wird aufgrund geänderter Bedarfslage beantragt.

 

Der Antrag für die städtische Kindertagesstätte Recknitzstraße bezieht sich ebenfalls auf die bedarfsgerechte Ausweitung der Betreuungszeit von einer Mischgruppe mit fünf (M1) bzw. sechs Stunden (M2) Betreuungszeit auf eine reine M2-Gruppe.

 

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stadt Braunschweig gemäß § 24 SGB VIII darauf hinzuwirken, dass für Kindergartenkinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Es wird daher vorgeschlagen, die entsprechende Angebotsausweitung zum Kindergartenjahr 2024/2025 umzusetzen.

 

Seitens der Impuls Soziales Management GmbH & Co.KG als Träger der Betriebskita Frech Daxe von VW Financial wird erstmalig die Aufnahme einer Gruppe in die städtische Förderung beantragt. In der Kita Frech Daxe werden bisher in 10 Gruppen (176 Kinder) ausschließlich Kinder von Betriebsangehörigen betreut. Aufgrund der aktuell verminderten betrieblichen Nachfrage hat man sich zunächst entschieden 15 Krippenplätze zur Deckung des örtlichen Bedarfs zur Verfügung zu stellen. Das Angebot wird im Hinblick auf die fehlende Anschlussbetreuung im Kindergartenbereich der Einrichtung kritisch gesehen.

 

Im Hinblick darauf, dass die örtliche Nachfrage im Krippenbereich absehbar auch durch die nahegelegene, im Februar 2024 öffnende VW-Betriebskita Löwenkinder gedeckt werden kann und auch in der Kindertagespflege Plätze zur Verfügung stehen, wurde dem Träger empfohlen die Krippenplätze in Kindergartenplätze umzuwandeln. Die Aufnahme einer Kindergartengruppe in die städtische Förderung wird befürwortet.

 

Im Hinblick darauf, dass am Standort Peterskamp eine Integrationsgruppe der Lebenshilfe aufgegeben werden muss (s.o.), wird seitens des Trägers angeboten, am Hauptstandort Hasenwinkel eine der dort bestehenden, rein heilpädagogischen Gruppen (HPK) ohne städtische Förderung in eine Integrationsgruppe umzuwandeln und somit eine Anschlussbetreuung im gewohnten Gruppenverband sicherzustellen. Bei der Verlagerung der Integrationsgruppe bzw. Umwandlung der bestehenden HPK-Gruppe würde der Erhalt von vier Integrationsplätzen mit dem Verlust von acht HPK-Plätzen einhergehen. Dies wird im Hinblick auf den aktuell bestehenden Bedarf an Plätzen für Kinder mit entsprechend hohem, heilpädagogischen Förderbedarf nicht befürwortet.

 

Für die Maßnahmen in den städtischen Einrichtungen wären in der PAM-Förderung rechnerisch 19.545 € erforderlich (anteilig 5/12 für 2024 entsprechen 8.144 €). Die Kosten schlagen sich allerdings ausschließlich im Personalkostenbudget nieder und werden durch die Einsparungen im städtischen Bereich gedeckt.

 

Für die Förderung einer Kindergartengruppe in der Betriebskita VW FS sind 141.911 € (anteilig 5/12 für 2024, d.h. 59.130 €) erforderlich. Dieser Betrag wird durch die Angebotsreduzierungen bei freien Trägern gedeckt.

 

Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.

 

      Umstrukturierungen ohne finanzielle Auswirkungen

 

Die hier benannten Maßnahmen zu Angebotsveränderungen werden lediglich nachrichtlich aufgeführt.

 

Zum 1. Januar 2024 werden die Kosten für die Betreuung von Kindern mit anerkanntem heilpädagogischen Förderbedarf vollständig aus der städtischen PAM-Förderung herausgelöst und von der Eingliederungshilfe übernommen. Das bedeutet, dass sich Veränderungen innerhalb des Gruppenbestands nur noch auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze auswirken, nicht aber auf die Förderbeträge.

 

Die Kommune ist verpflichtet den Rechtsanspruch für alle Kinder sicherzustellen mit und ohne Behinderung. Die Umstrukturierung von Regelgruppen in integrative Gruppe stellt insofern keine (freiwillige) Standardausweitung dar, sondern folgt einer rechtlichen Verpflichtung nach § 20 NKiTaG i. V. m. dem SGB. Gemäß § 4 Abs. 7 NKiTaG gilt das Ziel der wohnortnahen Betreuung sowohl für Kinder mit als auch ohne Behinderung.

 

Der Ausbau und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der integrativen Betreuung in Krippen und Kindergärten ist zudem auch Bestandteil des Kommunalen Aktionsplans Integration (KAP, hier: Maßnahme 6.1.1., DS 22-18342).

 

In der Städtischen Kita Volkskindergarten ist die Umwandlung einer bestehenden Ganztagsgruppe in eine Integrationsgruppe mit zwei bis vier Kindern mit heilpädagogischem Förderbedarf vorgesehen. Die hieraus resultierenden personellen Auswirkungen werden über die Eingliederungshilfe finanziert.

 

Der Waldorfkindergarten Rudolf-Steiner-Straße musste im vergangenen Jahr vorübergehend eine kleine Ganztagsgruppe aufgrund von Personalmangel einstellen. Die Wiedereröffnung kann zum nächsten Kindergartenjahr erfolgen.

 

Die Elterninitiative Rumpelstilzchen wird noch im laufenden Kindergartenjahr von dem Träger Till Eulenspiegel e.V. übernommen und am bisherigen Standort als Kita Till Eulenspiegel Alte Salzdahlumer Straße weiterbetrieben.

 

                  Maßnahmen zum Kita Ausbau

 

Die lediglich nachrichtlich aufgeführten Maßnahmen zum Kita-Ausbau haben bereits in diesem Jahr – wie die Kita Hopfengarten – den Betrieb aufgenommen oder werden perspektivisch im Kindergartenjahr 2024/2025 umgesetzt.

 

Weitere Maßnahmen befinden sich in der Vorabstimmung mit freien Trägern und werden aufgrund der noch nicht ausreichenden Planungsreife oder späteren Inbetriebnahme nicht aufgeführt.

 

Die für die Haushaltsplanung 2023/2024 angemeldeten Betriebskosten für neu geplante Kindertagesstätten wurden im Zusammenhang mit den festgelegten Vorgaben zur Budget-Absenkung zur Verringerung der Überplanung zum Haushaltsentwurf in dieser Position abgesenkt. Einer Wiederanhebung dieser Ansätze wurde nicht zugestimmt. Da neue Einrichtungen entsprechend bisher nicht auskömmlich finanziert sind, werden Einsparungen durch Angebotsreduzierungen im Rahmen der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2024 zu Gunsten dieses Ansatzes verwendet.

 

B)                 Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich

 

Die Schließung einer kleinen Betreuungsgruppe des BDKJ in der GS St. Josef führt zu einer Einsparung i.H.v. 55.850€.

 

Die durch die Angebotserweiterungen entstehenden Mehrkosten belaufen sich auf 567.400€.

Auf Grund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel zum Ausbau der Schulkindbetreuung (680.000 € für 200 Plätze) kann die Umsetzung der grau hinterlegten Anträge somit zum Schuljahr 2024/2025 erfolgen. Durch die Neuschaffung von 167 Betreuungsplätzen ergibt sich im Vergleich zur Haushaltsplanung ein Minderbedarf in Höhe von rund 110.000 €.  

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Die Angebotsveränderungen in den städtischen Kindertagesstätten Karlstraße, Peterskamp, Recknitzstraße und Volkskindergarten wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:

 

a)                  Pädagogisches Personal

Kita Karlstraße  + 0,29 Stellen

Kita Peterskamp  -  3,15 Stellen
 Kita Recknitzstraße  + 0,32 Stellen
 Kita Volkskindergarten + 1,41 Stellen

 

b)                  Personal im Hauswirtschaftsbereich

Kita Peterskamp             - 0,30 Stellen

 

 

Die geplanten Angebotsausweitungen im Schulkindbetreuungsbereich haben keine Auswirkungen auf den Stellenplan.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zu den Angebotsausweitungen sind Mittel in Höhe von insg. 141.911 € jährlich erforderlich. Davon entfallen anteilig 59.130 € (5/12) auf das Jahr 2024.

 

Zur Deckung des Mittelbedarfs stehen auf Grund von Angebotsreduzierungen bei freien Trägern 238.347 € (anteilig 5/12, d.h. 99.312 €r das Jahr 2024) zur Verfügung.

 

Die durch die Angebotsreduzierungen erzielten Einsparungen in der Förderung, die nicht für Angebotsausweitungen verwendet werden, belaufen sich auf 96.436 € (238.347 € abzügl. 141.911 € bzw. für das Jahr 2024 anteilig 5/12, d.h. 40.182 ). Diese stehen im Rahmen der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2024 im Bereich Kita-Ausbau zur Verfügung.

 

Freiwerdende Mittel im Schulkindbetreuungsbereich können für die Finanzierung der Angebotsausweitung in bestehenden kooperativen Ganztagsgrundschulen sowie für die Realisierung noch weiterer eingehender Anträge zum Ausbau der Schulkindbetreuung in und an Schulen genutzt werden.

 

Mit Ratsbeschluss vom 05.07.2022 wurde der Ausbau der Schulkindbetreuung um mindestens 200 Plätze pro Jahr bis 2026 beschlossen. Priorität hat vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab 2026 die Schaffung dieser Plätze in vollem Umfang. Für Angebote, die in der Anlage B mit Priorität belegt sind, jedoch möglicherweise nicht zur Umsetzung kommen können, werden im ersten Schritt solche Angebote nachgerückt, die angemeldet, jedoch nicht mit Priorität behandelt waren.

 

Eine Weitergabe freiwerdender Mittel zur Deckung von Angebotsumstrukturierungen im Kindertagesstättenbereich ist vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches nicht möglich.

 

Zuständigkeit

 

Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2024/2025 wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.
 

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Anlagen

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