Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21756-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der geplanten Neuordnung der Verkehrsflächen in der Südstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird für den Straßenabschnitt zwischen der Alten Knochenhauerstraße und dem Bankplatz gemäß Variante 1 zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Südstraße um eine Straße, die für den Radverkehr eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) beschlusszuständig ist.

 

Die Verwaltung hatte in der DS Nr. 23-21756 (Beschreibung/ Bewertung des Bestandes, Anlass der Planung) zwei Varianten erarbeitet und stellte diese zur Diskussion.

 

Planungen

  • Planung Variante 1

Die Nutzungen der Verkehrsfläche werden neu geordnet, sodass eine durchgängig ausreichend breite Fahrbahn für die vorhandene Nutzung entsteht und die Sicht für aus Privatgrundstücken ausfahrende Fahrzeuge verbessert wird.

 

Auf der nördlichen Straßenseite wird das halbhohe Parken und Halten auf dem Gehweg im Bereich der Hausnummern 30/31 beibehalten. Zwischen den Hausnummern 12 und 16 wird die südliche Fahrbahnseite für das Halten, Parken, Taxi (nachts) und die Freisitzfläche genutzt. Durch den Wechsel des ruhenden Verkehrs von der Nord- auf die Südseite („Versatz in der Fahrbahn“) wird eine Geschwindigkeitsreduzierung erzielt.

 

In den übrigen Bereichen wird ein absolutes Haltverbot angeordnet, damit die Breite der Fahrgasse eine durchgängig sichere Nutzung der Straße gewährleistet. Mit den absoluten Haltverboten ist eine effektive und gerichtsfeste Ahndung von Verstößen möglich. Die mit absolutem Haltverboten belegten Flächen können in den Abend- und Nachtstunden für das Anwohnerparken freigegeben werden. Unlle mit Radverkehrsbeteiligung wurden ausschließlich tagsüber dokumentiert, sodass der Handlungsbedarf sich nach aktuellem Kenntnisstand auf diese Zeiten beschränken lässt.

 

Die neu angeordneten Parkstände sollen gem. den „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR) mit einer der heutigen Fahrzeugen angepassten Breite von 2,15 m markiert werden.

 

Durch die entstehende durchgängige Fahrgassenbreite von ca. 5,35 m bzw. 6,35 m besteht die glichkeit für Radfahrende im Begegnungsfall mit einem entgegenkommenden Kfz, den erforderlichen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen einzuhalten.

 

Die Taxistände werden auf die Südseite vor die Hausnummer 13 verlegt.

 

  • Planung Variante 2

(siehe DS 23-21756 (wegen der ablehnenden Diskussion im Stadtbezirksrat und AMTA hier nicht erneut beschrieben)

 

  • Planung Variante 3 (Vorschlag des Kultviertels)

Im Vorfeld der Beratung im AMTA am 12.03.2024 hat die Interessengemeinschaft Friedrich-Wilhelm-Viertel e.V. (Kultviertel) eine Stellungnahme eingebracht, die in einer möglichen dritten Variante das Parken auf der Nordseite über die Gesamtlänge unterbindet. Da sich diese Variante von Variante 1 nur darin unterscheidet, dass der Wechsel der zu beparkenden Seite entfällt, erfolgt keine separate Darstellung.

 

Beratungen

  • Beratung im AMTA am 12.03.2024

Die Mitteilung DS 23-21756 wurde zur Kenntnis genommen. Es ergeht die Bitte an die Verwaltung, eine dritte Variante in Anlehnung an die Stellungnahme der Interessengemeinschaft Friedrich-Wilhelm-Viertel e.V. (Kultviertel) zu prüfen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Radfahrstreifen oder Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn in der Südstraße markiert werden kann.

 

Es besteht im Stadtbezirksrat das mehrheitliche Meinungsbild, die Variante 2 aus der DS 23-21756 (Variante mit Ausweichstelle in der Mitte) nicht weiterzuverfolgen. Die mögliche dritte Variante in Anlehnung an die Stellungnahme des Kultviertels wird diskutiert und mit der Planung gem. Variante 1 verglichen.

 

Es besteht im Stadtbezirksrat aufgrund der gesamtheitlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit das mehrheitliche Meinungsbild, die Variante 1 als Beschlussvorlage weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang Piktogramme auf der Fahrbahn in der Südstraße auf den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße aufmerksam machen können.

 

Prüfaufträge

  • Ergangene Abstimmungen und Prüfungen

Aus den vorangegangenen Sitzungsläufen wurden verschiedene Fragen an die Verwaltung gerichtet:

 

Laut vorliegender Stellungnahme der Taxivertretung werden die Taxiptze abends und nachts benötigt. Tagsüber dienen diese Parkstände als Lieferzone.

 

Dieglichkeit wurde geprüft, einen Schutzstreifen oder Radfahrstreifen entgegen der Einbahnstraße zu markieren. Im Ergebnis ist die durchgängige Markierung einer Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn aus Gründen des vorhandenen Querschnittes und der einschlägigen Vorgaben nicht möglich.

 

Die Markierung von Fahrrad-Piktogrammen auf der Fahrbahn soll in Höhe der Ausfahrten zusätzlich auf den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße aufmerksam machen.

 

Bezüglich der Anfrage 24-22902 kann mitgeteilt werden, dass geprüft wurde, ob die Ausfahrt aus der Südstraßer den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße erleichtert werden kann, indem der Bordstein in Höhe der Einmündung zum Bruchtor abgesenkt wird und der Gehwegbereich für Radfahrende mittels Beschilderung (Schrittgeschwindigkeit) bis zum Bankplatz freigegeben wird.

 

Auch wenn dieser Gedanke in der ersten Betrachtung naherliegend ist, muss nach eingehender Prüfung aus Gründen der Verkehrssicherheit schlussendlich davon Abstand genommen werden.

 

Es werden Konflikte mit dem Fußverkehr erwartet. Die Ausleitung des Radverkehrs in den Seitenbereich für eine sehr kurze Strecke mit einer nach wenigen Metern erforderlichen Einfädelung in die Fahrbahn bei entgegenkommendem Busverkehr ist problematisch. Radfahrende, die am Ende der Südstraße in den Seitenbereich ausgeleitet wurden, könnten ebenfalls in Höhe der Hochbeete entlang des Bankplatzes zum Altstadtmarkt weiter auf dem Gehweg fahren. Dies soll nicht begünstigt werden. Eine Weiterführung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist konsequenter und für alle Verkehrsteilnehmenden verständlicher.

 

Eine Ausweitung der Fahrbahn oder der Bau eines Radweges im Seitenbereich scheiden aus stadtgestalterischen und aus finanziellen Gründen zum aktuellen Zeitpunkt aus.

 

Mit dem Vorstand des Kultviertel e.V. erfolgte ein Erörterungstermin zur Planung am 21.03.2024. Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung der Variante 1.

 

  • Ruhender Verkehr

Zur Ermittlung der Auswirkungen der Planung auf den ruhenden Verkehr wurden die in der Südstraße durch Markierung ausgewiesenen Parkstände über ihre Länge erfasst und gem. EAR bilanziert (Länge Parkstand = 5,50 m). Teilweise sind durch kleinere Fahrzeuge oder das Parkverhalten vor Ort andere Nutzungszahlen erkennbar. Da diese über die Zeit erheblich variieren, musste der genannte, eher theoretische Ansatz gewählt werden.

 

Anzahl Parkstände

Bestand

Planung

Lieferzone

10

5

-5

Taxi

2

2

 

Freisitzfläche

1

1

 

Fahrradparkstände

12

28

+16

Kfz. Parkstände tagsüber

16

12

-4

Kfz. Parkstände abends/nachts

24

24

+-0

 

Im Bestand kann auf den zwei Taxiständen in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr geparkt werden. Im Planungsfall werden die Taxiparkstände außerhalb der Taxizeiten als Lieferzone genutzt.

 

r die Belieferung der in der Südstraße ansässigen Betriebe sind die geplanten fünf Lieferplätze auskömmlich.

 

Hinsichtlich der tagsüber verfügbaren Parkstände ergibt sich im Vergleich zum Bestand eine Reduzierung um vier Parkstände während nachts durch die Freigabe für Anwohner die Stellplatzbilanz neutral ist.

 

Der Entfall von Parkständen kann im unmittelbaren Umfeld kompensiert werden. Dazu stehen in ca. 60 m Entfernung der öffentliche Parkplatz Südstraße, in ca. 190 m Entfernung das private Parkhaus Steinstraße und in jeweils ca. 300 m Entfernung die öffentlichen Parkhäuser Eiermarkt und Wallstraße mit ausreichend freien Kapazitäten zur Verfügung.

 

Sollten sich im Laufe der Zeit Bedarfe ändern, kann innerhalb der Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr die Nutzung angepasst werden.

 

Da die Variante 1 durch den Wechsel der zu beparkenden Seite auch das Ausfahren aus den Grundstücken auf der Südseite übersichtlicher werden lässt und dadurch eine der Unfallursachen vermeidet, empfiehlt die Verwaltung die Variante 1.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise