Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-23373

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der Hospiz Braunschweig gGmbH wird auf der Grundlage ihres Antrags vom 19.01.2024 für das Tageshospiz an der Oker Braunschweig für 2024 eine Zuwendung in Höhe von 25.000 € gewährt.

2. Dem Verein SOLWODI Niedersachsen e. V. wird auf der Grundlage seines Antrags vom 12.02.2024 für das Projekt ASUNA (Produkt 1.31.3517.10) für 2024 eine um 8.000 € erhöhte Zuwendung gewährt.

3. Dem Verein Cura Braunschweig e. V. wird auf der Grundlage seines Antrags vom 12.01.2024 für die Anlaufstelle für Straffällige (Produkt 1.31.3517.10) für 2024 eine um 11.500 € erhöhte Zuwendung gewährt. Die städtische Förderung erfolgt dabei nachrangig zu der Landesförderung. Es ist sicherzustellen, dass keine Überfinanzierung von Cura e. V. stattfindet.

4. Der Diakonie im Braunschweiger Land gGmbH wird auf der Grundlage ihres Antrags vom 31.01.2024 für den Diakonietreff im Madamenhof (Produkt 1.31.3517.10) für 2024 eine um 20.000 € erhöhte Zuwendung gewährt.

5. Dem AWO-Kreisverband Braunschweig wird auf der Grundlage seines Antrags vom 18.03.2024 für das Frauenhaus Braunschweig (Produkt 1.31.3517.10) für 2024 eine um 54.400 € erhöhte Zuwendung gewährt.

6. Den unter Nr. 1 bis 5 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von bis zu 118.900 €.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Rat hat im März 2023 einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen. Die Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts sind in der Mitteilung der Verwaltung vom 13.03.2017 (Drs. 17-04062) ausführlich beschrieben.

Zu den Vorteilen zählt, dass Politik und Verwaltung im zweiten Jahr von dem aufwändigen Verfahren der Aufstellung und Beratung des Haushaltsplans befreit sind und dass im zweiten Jahr kein Zeitraum einer vorläufigen Haushaltsführung anfällt, sodass insbesondere die Bauverwaltung deutlich früher mit Ausschreibungen und Baumaßnahmen beginnen kann. Zu den Nachteilen zählt vor allem die bei Haushaltsplanaufstellung relativ große Planungsunsicherheit für das zweite Planungsjahr: Gesetzesänderungen, unerwartete konjunkturelle Veränderungen, Tarifabschlüsse und Erkenntnisfortschritte bei Projekten können zu erheblichen Veränderungen führen. Sofern diese Veränderungen eine Korrektur von Haushaltsansätzen erfordern, stehen gem. NKomVG und KomHKVO folgende Anpassungsinstrumente zur Verfügung: 1. Umsetzungen innerhalb der allgemeinen Deckungsregeln (z. B. innerhalb der Teilhaushalts-Budgets), 2. über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und 3. der Erlass von Nachtragshaushaltssatzungen. In dem Zusammenhang regelt § 13 KomHKVO, dass Mittel zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in angemessener Höhe als Deckungsreserve veranschlagt werden können.

Für Unvorhergesehenes im zweiten Planungsjahr des Doppelhaushalts wurden daher im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Deckungsreserven eingeplant. Die Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt wurde durch den Rat bereits bei drei Beschlüssen zur Mittelbewirtschaftung (Drs. 23-22678, 24-23045 und 24-23046) in Anspruch genommen.

Die antragstellenden Fraktionen schlagen vor, in den im Beschlussvorschlag genannten Fällen außer- oder überplanmäßige Aufwendungen zu gewähren.

Zu den Punkten im Einzelnen:

Nr. 1 Tageshospiz an der Oker:
Ergänzend zu dem Angebot an zwölf stationären Pflegeplätzen im Hospiz am Hohen Tore betreibt die Hospiz Braunschweig gGmbH seit 2023 das Tageshospiz an der Oker in der Peter-Joseph-Krahe-Straße mit acht teilstationären Hospizplätzen. Es handelt sich um ein Angebot für Menschen, die an einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung leiden und zu Hause leben. Angeboten werden die Unterstützung von palliativer Symptomlinderung, psychosoziale Begleitung, individuelle pflegerische Unterstützung, Entlastung und Beratung von Zugehörigen sowie die Unterstützung bei der häuslichen Versorgung, um möglichst lange zu Hause leben zu können. Die Kosten für Aufenthalt, Versorgung, Verpflegung und Betreuung werden von den Krankenassen übernommen, ein nennenswerter Teil muss jedoch auch aus Spenden gedeckt werden. In ihren Zuschussantrag bittet die Trägergesellschaft um eine einmalige städtische Zuwendung von 25.000 €, um die noch laufende Aufbauphase zu überstehen und das Fachpersonal auch bei noch schwankender Auslastung zu halten.

Nr. 2 Solwodi-Projekt ASUNA:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit (AfSG) hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2020 ausführlich mit der Situation der Prostituierten in Braunschweig befasst und das Thema in den Haushaltsberatungen 2021 aufgegriffen: In der AfSG-Sitzung am 21.01.2021 wurden Haushaltsanträge (Nr. 107, 108, 123, 216, 221, 225) der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linken und BIBS zu einer niedrigschwelligen Anlaufstelle für Prostituierte und einer Ausstiegsberatung behandelt. Mit großer Mehrheit wurde – nur gegen die Stimmen der CDU-Fraktion – beschlossen, einen Haushaltsansatz für die SOLWODI-Ausstiegsberatung vorzusehen. Das SOLWODI-Projekt ASUNA (Ausstieg und Neuanfang) wird daher seit inzwischen über zweieinhalb Jahren von der Stadt Braunschweig gefördert und bietet Frauen in der Prostitution Ausstiegsberatung und -begleitung an. Die im Haushalt 2024 veranschlagten 124.500 € sind aus den in der Anlage 2 genannten Gründen jedoch nicht ganz auskömmlich. Die antragstellenden Fraktionen schlagen daher vor, 8.000 € überplanmäßig für das ASUNA-Projekt bereitzustellen.

Nr. 3 Cura – Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe:
In Niedersachsen gewähren 14 Anlaufstellen für Straffällige unter der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden und Vereinen vielfältige Eingliederungshilfen für die Zeit nach der Haftentlassung, um Betroffenen einen Weg in ein straffreies Leben zu ebnen. Das Land Niedersachsen fördert die wichtige Arbeit der freien Träger der Straffälligenhilfe durch Landeszuwendungen. In Braunschweig wird die Anlaufstelle durch den kleinen Verein Cura e. V. getragen. Zur Beschreibung der Arbeit der Braunschweiger Anlaufstelle wird auf die Anlage 3 verwiesen. – Für 2024 ist die Anlaufstelle nicht auskömmlich finanziert. Die städtische Förderung soll daher erhöht werden, um eine Vorhaltung des Beratungsangebots sicherzustellen. Wie in der Vergangenheit soll dabei die städtische Förderung nachrangig zur Landesförderung erfolgen. Durch Ratsbeschluss vom 19.09.2023 (Drs. 23-21772) wurde die städtische Förderung für Cura e. V. auf 19.000 € angehoben, sodass die Differenz zum beantragten Zuschuss von 30.500 € noch 11.500 € beträgt.

Nr. 4 Diakonietreff im Madamenhof:
Seit fast 20 Jahren betreibt die Diakonie im Braunschweiger Land gGmbH den Diakonietreff im Madamenhof und bietet dort einen Treff- und Anlaufpunkt mit einem sozialen Mittagstisch und diversen Gruppenaktivitäten für Menschen mit geringem Einkommen. Die Stadt Braunschweig fördert den Diakonietreff Madamenhof mit aktuell 56.700 € (Drs. 23-21772). Seit der Corona-Pandemie ist die Zahl der Besuchenden stark angestiegen, und es droht, dass der Betrieb ab Sommer 2024 nicht im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden kann (vgl. Anlage 4). Damit den Hilfesuchenden weiter ein verlässliches Angebot gemacht werden kann, beantragt die Trägergesellschaft für 2024 einen um 20.000 € erhöhten Zuschuss.

Nr. 5 AWO-Frauenhaus:
Das Frauenhaus Braunschweig bietet von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern eine sichere Unterkunfts- und Auffangmöglichkeit. Aufgrund der aktuellen Auslastung des Frauenhauses und der Anforderungen der Istanbul-Konvention besteht Handlungsbedarf, die verfügbaren Plätze im Frauenhaus zumindest maßvoll zu erhöhen, um die Bedürfnisse schutzbedürftiger Frauen auch weiterhin erfüllen zu können.

Das am 11.05.2011 in Istanbul von Deutschland und weiteren Staaten unterzeichnete „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wurde 2017 von Deutschland ratifiziert und ist seit dem 01.02.2018 in Deutschland geltendes Recht (Drs. 18-08657). Seit 2018 wird die Istanbul-Konvention in der Stadt Braunschweig daher immer wieder als Grundlage genutzt, um Strukturen zu verbessern. Beispielsweise wurde die Anzahl der Familienplätze im Frauenhaus (Art. 23 der Konvention) von zehn auf aktuell 16 erweitert (Drs. 22-18607-01). Als Richtwert wird empfohlen, einen Familienplatz im Frauenhaus pro 10.000 Einwohner*innen vorzuhalten. Da das Frauenhaus Braunschweig sich zu einer Erhöhung um vier weitere Plätze ab August 2024 in der Lage sieht, sollen diese – neben der bereits vorgesehenen Unterstützung – überplanmäßig unter Inanspruchnahme der Deckungsreserve zusätzlich gefördert werden (vgl. Anlage 5).

Nr. 6 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen:
Die in Nr. 6 Satz 1 formulierte explizite Zustimmung des Rates ist erforderlich nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG. – Nach § 13 Abs. 2 KomHKVO kann der Rat Mittel zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und entsprechender Auszahlungen in angemessener Höhe als Deckungsreserve veranschlagen. Davon hat der Rat in seiner Sitzung am 21.03.2023 beim Beschluss der Haushaltssatzung 2023/2024 Gebrauch gemacht. Im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ist für 2024 eine Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 2,0 Mio. € veranschlagt.

Priorisierung:
Alle oben genannten Maßnahmen sind aus Sicht der antragstellenden Fraktionen prioritär umzusetzen und dulden keinen Aufschub bis zum Inkrafttreten des nächsten (Doppel-) Haushalts, da hiermit eine Verzögerung bis in das Jahr 2025 verbunden wäre. Eine darüber hinausgehende Priorisierung, wie in der E-Mail der Verwaltung vom 26.01.2024 angesprochen, ist entbehrlich, da die Deckungsreserve von 2,0 Mio. € durch die vorliegenden Anträge nicht vollständig in Anspruch genommen wird.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise