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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23352

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung teilt mit, dass die Buche auf dem Gelände des Jugendzentrums „B58“ am Bültenweg 58 aufgrund eines Pilzbefalles umgehend gefällt werden muss.

 

Der Baum wurde durch Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen vom 19. Oktober 2020 als Naturdenkmal ND-BS 77 ausgewiesen.

 

Die Buche wurde durch einen externen Sachverständigen für Baumpflege und Baumstatik begutachtet. Es wurde festgestellt, dass sie durch einen Befall mit dem Brandkrustenpilz nur noch eine sehr geringe Bruchsicherheit aufweist. Im Vergleich zur letzten Untersuchung im Jahr 2023 zeigt sich eine massive und schnell fortschreitende Fäule der Wurzelanläufe und des unteren Stammbereiches. Eine Entlastung durch eine deutliche Einkürzung der Krone würde die Buche nicht verkraften. Der Sachverstände kommt zu dem Ergebnis, dass der Baum umgehend gefällt werden muss.
 

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