Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19883-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 08.11.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung, den Gustav-Knuth-Weg und den Gehweg des Von-Veltheim-Weges zu sanieren. Die Instandsetzung sollte folgende Punkte beinhalten:

 

  1. Ausbesserung der Gehwegschäden auf dem gepflasterten Teil des Weges.

 

  1. Aufschüttung oder Teilpflasterung des nicht gepflasterten Teils des Weges, sodass ein in der Breite für FußgängerInnen auf einer Höhe passierbarer Gesamtweg entsteht.

 

  1. Bordsteinabsenkung des Fußgängerweges an der Schnittstelle zwischen Gustav-Knuth-Weg und Madamenweg, sodass ein barrierefreier Aufgang auf den Fußweg Richtung Gustav-Knuth-Weg möglich ist.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

  • Zu 1.) und 2.)

Gustav-Knuth-Weg: Im Rahmen des Sanierungsgebietes Soziale Stadt Westliches Ringgebiet ist auch ein Projekt am Gebhard-von-Bortfelde-Weg zur Verbesserung der fußufigen Erschließung geplant. In diesem Rahmen wird auch der Gustav-Knuth-Weg zwischen Madamenweg und Gebhard-von-Bortfelde-Weg betrachtet, um eine attraktive und sichere Verbindung zwischen dem Madamenweg und dem Johanniterhaus herzustellen. Die Planungen für den vorgenannten Umbau befinden sich noch in einem frühen Stadium, weshalb der genaue Umfang der Umgestaltung noch nicht benannt werden kann. Wenn die Planung vorliegt, erfolgt eine Informationsveranstaltung und politische Beschlussfassung. Somit wird der Stadtbezirksrat eingebunden.

 

Vor dem Hintergrund dieser anstehenden Umbaumnahme wird von einer vorgezogenen Instandsetzung des Gustav-Knuth-Weges abgesehen.

 

Von-Veltheim-Weg: Nach Inaugenscheinnahme des Von-Veltheim-Weges, der mit wassergebundener Wegedecke befestigt ist, sieht auch die Verwaltung die Notwendigkeit einer Sanierung. Die Maßnahme wurde in die Sanierungsliste der Grünflächenverwaltung aufgenommen und wird in der Arbeitsplanung berücksichtigt. Allerdings müssen die Wegesanierungen gesamtstädtisch mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln priorisiert werden. Daher kann derzeit keine verlässliche Aussage getroffen werden, wann eine Sanierung erfolgen kann.


  • Zu 3.)

Eine Bordsteinabsenkung an der vorgeschlagenen Stelle ist aus Sicht der Verwaltung entbehrlich, da sich in unmittelbarer Nähe (ca. 10 Meter) eine abgesenkte Querungsmöglichkeit mit Aufstellfläche befindet.

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