Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23314
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wenden-West, 2. BA", WE 63
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 28.11.2023 hatte der Stadtbezirksrat 322 Nördliche Schunter-/ Okeraue im Rahmen der Anhörung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 2. BA“, WE 63, (DS 23-22314) einen Beschluss gemäß § 94 (2) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gefasst sowie vier Notizen zu Protokoll gegeben.
Hierzu stehen die Stellungnahmen der Verwaltung noch aus und werden hiermit nachgereicht.
Beschluss des Stadtbezirksrates
„Wir bitten, neben der angestrebten Erweiterung der Grundschule und dem Ausbau des Lessinggymnasiums auch zu prüfen, ob eine Erweiterung des Schulangebots auch für Haupt- und Realschule möglich ist.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Als Schulträgerin ist die Stadt Braunschweig verpflichtet, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden auf der Basis von Schülerzahlprognosen auch die zukünftigen Bedarfe bei den weiterführenden Schulformen ermittelt. Aktuell gibt es aus Sicht der Schulverwaltung – auch bei perspektivisch steigenden Schülerzahlen –keinen Grund, die Kapazitäten bei den städtischen Hauptschulen und Realschulen auszuweiten.
Neben dem Ausbau mehrerer Gymnasien wird aktuell die 6. Integrierte Gesamtschule (IGS) am Wendenring geplant. Die 6-zügige Schule (mit bis zu 180 Schulplätzen pro Schuljahrgang) soll nach ihrer baulichen Fertigstellung ab dem Schuljahr 2027/2028 ihren Betrieb jahrgangsweise aufsteigend aufnehmen. Die Schulverwaltung geht davon aus, dass die Stadt Braunschweig mit diesen Maßnahmen nachfrageorientiert handelt und das schulische Angebot weiterhin verbessert.
Protokollnotiz 1
„Es besteht die Zusage, dass die Machbarkeitsstudie zur Geothermienutzung, sofern rechtlich möglich und die Erlaubnis dazu vorliegt, an den Stadtbezirksrat weitergegeben wird.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Auch, wenn sich BS|Energy lt. Förderregime der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) derzeit in der Phase der „Machbarkeitsstudie“ befindet, haben die Untersuchungen eine deutlich größere Detailtiefe und gehen bis in die Leistungsphase 4. Dementsprechend arbeitet das von BS|Energy beauftragte Ingenieurbüro weniger an einer allgemeinen Machbarkeitsstudie, sondern an einer konkreten Fachplanung für das erforderliche Geothermiefeld. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Ganzen soll sich im Zuge der Probebohrungen zeigen, die BS|Energy noch für das 1. Quartal 2024 beabsichtigt. Hieraus wird allerdings kein „allgemeiner Bericht“ im Sinne einer Machbarkeitsstudie abgeleitet werden. BS|Energy bietet jedoch an, bei Bedarf die wichtigsten Ergebnisse für den Stadtbezirksrat einmal kurz zusammenfassen, sobald die erforderlichen Erkenntnisse vorliegen.
Protokollnotiz 2
„Frau Mundlos bittet, das Thema P + R nochmals zu prüfen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema Park and Ride (P+R) mit Bestands- und Bedarfsanalyse wird aktuell im Zuge der Erstellung eines gesamtstädtischen P+R-Konzeptes für Braunschweig betrachtet. Als ein entscheidendes Merkmal wurde herausgearbeitet, dass, neben einem verlässlichen ÖPNV-Anschluss, der P+R-Standort verkehrlich sinnvoll, also möglichst direkt an der Einfallroute der Pendler*innen gelegen sein muss, damit ein P+R-Platz von Pendler*innen auch gut genutzt wird. Dadurch werden Umwegfahrten vermieden und der Umstieg für Pendler*innen zur Nutzung von P+R erleichtert.
Ein P+R-Standort in Wenden-West hingegen erfüllt diese Anforderung nicht, da zum Erreichen eines möglichen P+R-Platzes in Wenden Pendler*innen aus Norden von der A 391 kommend zusätzliche Umwegfahrten u. a. durch Wohngebiete in Wenden fahren müssten.
Darüber hinaus ist für Pendler*innen, welche aktuell von der A 2 aus Osten oder Westen kommend über die A 391 Richtung Süden weiter ins Stadtgebiet fahren, ein P+R-Standort in Wenden nicht geeignet, da Pendler*innen zum Erreichen des P+R-Platzes in die entgegengesetzte Richtung fahren müssten.
Um Pendler*innen von der A 391 von Norden, aber auch von der A 2 über die A 391 kommend abzufangen, ist der bestehende P+R-Platz Lincolnsiedlung am geeignetsten, da dieser sowohl verkehrlich gut erreichbar ist, als auch über einen verlässlichen ÖPNV-Anschluss mit mehreren Stadtbahn- und Buslinien im direkten Umfeld verfügt.
Von einer Verlagerung von zusätzlichen Verkehren in das autoarm geplante neue Gebiet, unter zusätzlicher Belastung des Umfeldes, sollte also abgesehen werden. Da die geplanten Quartiersgaragen neben den Fahrzeugen der Bewohner*innen auch die der Besucher*innen, Kund*innen und von anderen gewerblichen Nutzer*innen aufnehmen soll, ist eine Nutzung Externer mit Ortskenntnis zur Weiterfahrt mit dem ÖPNV natürlich nicht ausgeschlossen. Eine Ausweisung zum P+R sollte allerdings nicht erfolgen.
Protokollnotiz 3
„Sie bittet außerdem darum, einen Platz für ein neues Gemeinschaftshaus und die Erweiterung des Jugendzentrums Wenden zu prüfen/zu bedenken.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Bauleitplanung ist ein Gemeinschaftshaus im Baugebiet grundsätzlich zulässig und könnte im Baugebiet daher Platz finden. Aktuell gibt es für die Planung eines neuen Gemeinschaftshauses in Wenden weder einen Auftrag noch konkrete Planungen. Für die Umsetzung eines neuen Gemeinschaftshauses bedarf es zunächst eines Grundsatzbeschlusses der Ratsgremien. Erst dann kann die Planung und Kostenschätzung durch die Hochbauverwaltung erfolgen.
Die Anfrage zur Erweiterung des Jugendzentrums Wenden wurde an die Jugendhilfeplanung weitergegeben. Dort wird die Bedarfsplanung nach Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Stadtbezirk ermittelt. Der Bedarf wird insofern von der zuständigen Fachdienststelle geprüft.
Protokollnotiz 4
„Das Thema Batteriespeicheranlagen für das Baugebiet soll nach Ansicht von Frau Mundlos nochmals aufgegriffen werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Bauleitplanung würde grundsätzlich nichts dagegensprechen, dass Batteriespeicher für das Aufladen von E-Fahrzeugen in den zukünftigen Quartiersgaragen untergebracht werden, um den Strom aus Photovoltaikanlagen (PV) zu nutzen.
Sofern die Photovoltaikanlagen gemeint sind, die gemäß PV-Pflicht auf den einzelnen Gebäudedächern errichtet werden sollen, ist jedoch nach Rücksprachen mit BS|Energy zu beachten, dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein Batteriespeicher im Gebäudebereich vor allem dann wirtschaftlich ist, wenn hierdurch der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms gesteigert werden kann. Eigenbedarf liegt rechtlich allerdings nur dann vor, wenn der Strom zwischen Anlage und Verbraucher nicht durch öffentliches Netz geflossen ist. Dies wäre im Falle zentraler Batteriespeicher in der Quartiersgarage nicht gegeben oder nur durch den Aufbau eines „Parallelstromnetzes“ möglich und somit mit erheblichem Aufwand und Mehrkosten verbunden.
Daher sind Batteriespeicher nach Einschätzung von BS|Energy nur in den einzelnen Gebäuden ökonomisch sinnvoll. Hierzu hat BS|Energy bereits erfolgreich Projekte im Neubauquartier Berliner Straße umgesetzt und könnte sicherlich auch im Baugebiet Wenden-West unterstützen.
In den Quartiersgaragen sind nach Einschätzung von BS|Energy demnach keine Batteriespeicher erforderlich bzw. (ökonomisch) sinnvoll.
