Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23398

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Anmietung von Flächen in der ehem. Oberpostdirektion, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, für einen festen Zeitraum von 5 Jahren, mit zweimaliger mieterseitiger Verlängerungsoption um jeweils weitere 2,5 Jahre, wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Beschlusskompetenz

 

Aufgrund der Gesamtmiete über die Festlaufzeit handelt es sich bei dieser Anmietung nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher ist der Ausschuss für Planung und Hochbau nach § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig für die Entscheidung zuständig.

 

Ausgangslage

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16. Mai 2023 zur Gründung eines Jugendparlaments und Einrichtung eines Jugendbüros (Ds. 23-20921) wurde nach einer geeigneten Immobilie gesucht. Die Anmietung von Flächen in der Friedrich-Wilhelm-Straße 3 hat sich nach Prüfung diverser anderer Standorte und Immobilien als am geeignetsten herausgestellt.

 

Die Mietfläche beträgt ca. 846,77 m² und liegt im Wesentlichen im 1. Obergeschoss des Objekts. Ferner umfasst die Mietfläche auch zusätzlich eine Lagerfläche von 22,57 m². Zur Mietfläche gehören zudem 6 Kfz-Einstellplätze.

 

Nach Durchführung kleinerer vermieterseitiger Renovierungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen ist ein Mietvertrag ab dem 1. Juli 2024 mit einer festen Laufzeit von
5 Jahren und zwei mieterseitigen Verlängerungsoptionen von jeweils 2,5 Jahren vorgesehen. Das Optionsrecht gilt dabei als ausgeübt, wenn mieterseitig nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich erklärt wird, dass von dem Recht auf Verlängerung kein Gebrauch gemacht wird.

 

 

 

Das Objekt liegt innenstadtnah und ist sowohl fußläufig als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Der Mietbereich ist – mit Ausnahme der zwei als Lager vorgesehenen Räume im Erdgeschoss - barrierefrei.

 

Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist möglich.

 

Die Miethöhe ist nach Lage und Zustand der Mietfläche als angemessen zu betrachten.

 

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