Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22437-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 222 vom 21.11.2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat beschließt die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen in der Westerbergstraße im Stadtteil Broitzem. Zusätzlich soll eine Geschwindigkeitsmessung auch auf der Großen Grubestraße und auf dem Kruckweg außerhalb der Ferienzeiten und innerhalb der Hauptverkehrszeiten erfolgen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat an allen drei Standorten an geeigneter Stelle jeweils ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes außerhalb der Ferienzeiten in der Zeit vom 17.01.2024 bis 24.01.2024 erhoben. An diesen Standorten gilt jeweils eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Westerbergstraße ggü. 10

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

17.01.2024

bis

24.01.2024

Seitenstrahlradargerät 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Turmstraße

Harzblick

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

1.740

45

1.598

48

3.338

47

31 bis 40

 

1.759

46

1.382

41

3.141

43

41 bis 50

 

304

8

325

10

629

9

51 bis 60

 

36

1

26

1

62

1

61 bis 70

 

2

0

4

0

6

0

> 70

 

0

0

0

0

0

0

 

 

3.841

100

3.335

100

7.176

100


Messstelle

Große Grubestraße in Höhe

An der Kirche

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

17.01.2024

bis

24.01.2024

Seitenstrahlradargerät 4

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Steinbrink

Turmstraße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

4.692

35

6.157

36

10.849

35

31 bis 40

 

6.697

51

8.789

51

15.486

51

41 bis 50

 

1.675

13

2.162

12

3.837

13

51 bis 60

 

180

1

175

1

355

1

61 bis 70

 

17

0

15

0

32

0

> 70

 

4

0

3

0

7

0

 

 

13.265

100

17.301

100

30.566

100

 

 

Messstelle

Kruckweg 1

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

17.01.2024

bis

24.01.2024

Seitenstrahlradargerät   2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Donaustraße

Große Grubestraße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

4.713

29

12.755

71

17.468

51

31 bis 40

8.717

54

4.921

27

13.638

40

41 bis 50

2.403

16

277

2

2.680

8

51 bis 60

218

1

8

0

226

1

61 bis 70

20

0

2

0

22

0

> 70

5

0

0

0

5

0

 

 

16.076

100

17.963

100

34.039

100

 

 

Insgesamt ist festzustellen, dass an allen drei Messpunkten Geschwindigkeitsübertretungen vorliegen. Insbesondere werden die Messergebnisse mit Blick auf die sensiblen Einrichtungen in der Großen Grubestraße und am Kruckweg in Fahrtrichtung Donaustraße als problematischer bewertet, da dort auch Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 10 km/h festgestellt wurden.

 

Die Verwaltung führt aktuell an allen drei Straßen Geschwindigkeitskontrollen mit den Mess-Kfz in Abstimmung mit der Polizei turnusmäßig durch und passt die Überwachungsrhythmen in Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen an. Aktuell erfolgen verstärkt Kontrollen am Kruckweg.


Bevor im November 2023 der Messbetrieb am Kruckweg in Abstimmung mit der Polizei aufgenommen wurde, hat die Verwaltung eine Geschwindigkeitsmesstafel in der Zeit vom 05.06.2023 bis 04.07.2023 in beiden Fahrtrichtungen nacheinander installiert, um die Verkehrsteilnehmer auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu sensibilisieren. Die Verwaltung wird dort den temporären Einsatz einer Geschwindigkeitsmesstafel voraussichtlich im 2. Quartal 2024 wiederholen.

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