Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23407
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Braunschweig und dem Verein zur Förderung unabhängiger Kultur e. V. über das Grundstück Frankfurter Str. 253 B
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Laut vorausgegangenem Ratsbeschluss vom 13.07.1999 zur DS 2366/99 war die Laufzeit des Nutzungsvertrages auf 30 Jahre zu begrenzen. Daher ist für die Verlängerung des Nutzungsvertrages ein neuer Gremienbeschluss notwendig. Nach § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Ausschuss für Planung und Hochbau für die Entscheidung zuständig.
Ausgangslage
Seit dem 15.07.1999 besteht ein Nutzungsvertrag mit dem Verein zur Förderung unabhängiger Kultur (VFuK) e. V. gemäß Ratsbeschluss vom 13.07.1999 zur DS 2366/99.
Mit Ausübung der letzten 5-Jahres-Option hatte der VFuK e. V. mit Schreiben vom 21.12.2023 die Absicht erklärt, das Nutzungsverhältnis über den 14.07.2029 hinaus aufgrund von Planungssicherheit und erforderlicher Investitionen bezüglich Brandschutzmaßnahmen für einen maximal möglichen Zeitraum verlängern zu wollen. Die Instandhaltung übernimmt gemäß vertraglicher Regelungen der Verein.
Die Verlängerung soll wie zuvor eine Festmietzeit von 10 Jahren mit 4 mieterseitigen 5-Jahres-Optionen beinhalten. Alle weiteren Vertragsinhalte bestehen unverändert fort.
