Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23412

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 19.01.2024 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 13.03.2024 auf 600.000 € festgestellt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung der Maßnahme

 

An den städtischen Gymnasien werden in den kommenden Schuljahren deutlich mehr Schülerinnen und Schüler beschult werden müssen.

 

Einerseits ist die Übergangsquote nach den 4. Klassen der Grundschulen zu den Gymnasien auf über 50 % gestiegen und es ist davon auszugehen, dass die Quote ähnlich hoch bleibt oder weiter steigt. Ein weiterer Grund sind die deutlich geburtenstärkeren Schuljahrgänge im 1. und 2. Schuljahr der Grundschulen im Schuljahr 2023/2024 als in den vorherigen. Das bedeutet 200 bis 300 Schülerinnen und Schüler mehr pro Jahrgang, die ab dem Schuljahr 2025/2026 an die weiterführenden Schulen wechseln werden. Bei einer Übergangsquote von ca. 50 % an die Gymnasien entspricht das 100 bis 150 Schülerinnen und Schüler mehr als in vorherigen Jahren.

 

Auch die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine an den Braunschweiger Schulen und die voranschreitende Baugebietsentwicklung tragen zu steigenden Schülerzahlen bei.

 

In den Spitzenjahren 2025/2026 und 2026/2027 müssen an den Gymnasien voraussichtlich bis zu 44 Klassen 5 gebildet werden. In den nachfolgenden Jahren werden voraussichtlich bis zu 41 Klassen benötigt. Nach Abschluss der baulichen Erweiterungen an den Gymnasien aufgrund der Rückkehr von G8 zu G9 haben die Schulen eine Kapazität von 38 Klassen im Jahrgang 5.

 

Für die Spitzenjahre 2025/2026 und 2026/2027 soll eine gemeinsam mit den Gymnasien abgestimmte Struktur umgesetzt werden. Alle Gymnasien – mit Ausnahme der Kleinen Burg, die derzeit über keinerlei räumliche Reserven verfügt – werden mindestens eine zusätzliche Klasse aufnehmen müssen. Voraussetzungen hierfür sind zum einen die Fertigstellung der baulichen Erweiterungen und zum anderen die Beschaffung von mobilen Raumeinheiten als Interimslösungen zur Unterbringung der zusätzlichen Klassen. Als mittel- und langfristige Lösung ist unter anderem vorgesehen, das Gymnasium HvF zur dauerhaften Fünfzügigkeit auszubauen.

 

Bereits im Schuljahr 2024/2025 könnte es zu einer Aufnahme von fünf 5. Klassen kommen. Diese zusätzliche Klasse könnte in einem im Schulgebäude vorhandenen Differenzierungsraum untergebracht werden. Spätestens bei einer weiteren 5-zügigen Aufnahme im Schuljahr 2025/2026 muss der Schule ein zusätzlicher Raum für die Unterbringung von verschiedenen Kursen (Religion, Werte und Normen, Latein, Spanisch, Französisch) zur Verfügung gestellt werden. Bis zur Klärung der erforderlichen baulichen Maßnahmen ist daher als Interim ein zusätzlicher Container am Standort „Am Brunnen 6 c“ erforderlich.

 

Zusätzlich zum Beginn der 5-Zügigkeit beginnt das Gymnasium HvF eine dauerhafte Kooperation mit der Oswald-Berkhan-Schule (OBS), Förderschule mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Zum Schuljahr 2024/2025 wird daher ein zusätzlicher AUR für eine Klasse der OBS (die aktuell eine 4. Kooperationsklasse der OBS am Standort der GS Volkmarode ist) und im Schuljahr 2025/2026 ein weiterer AUR für eine Kooperationsklasse der OBS (die aktuell eine 3. Kooperationsklasse der OBS am Standort der GS Volkmarode ist) benötigt. Da die erforderliche bauliche Erweiterung für die Kooperationsklassen am Standort „Am Brunnen 6c“ erst in den folgenden Jahren realisiert werden kann, muss den Kooperationsklassen als Interim bereits mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 ein Schulraumcontainer und im Folgejahr ein weiterer Schulraumcontainer zur Verfügung gestellt werden.

 

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

     - 3 Klassenräume, hiervon 2 integrativ

 

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Bei dem Hochbauvorhaben handelt es sich um eine Containeranlage mit einer befristeten Standzeit, die auf dem südwestlichen Teil des Schulhofs errichtet werden soll. Die Containeranlage ist erdgeschossig und nicht unterkellert.

Die Zuwegung und Erschließung der Anlage erfolgt über die zentrale Schulzufahrt über die Straße „An der Schule“ und weiter über den Schulhof.

 

Das Gebäude besteht aus 3 Klassenräumen, wovon 2 integrativ genutzt werden sollen.

Die Erschließung erfolgt bei 2 Klassenräumen nordseitig über die einzelnen Klassenraum-eingänge barrierefrei über Rampen. Der dritte Klassenraum wird östlich über eine Treppe erschlossen. Die Klassenräume verfügen über einen Windfang mit Garderobe.

 

Die Bereitstellung der Stromversorgung und des Trinkwassers erfolgt im ersten Bauabschnitt 2024 über das nahe gelegene Schulgebäude. Im 1. Bauabschnitt wird ein bereits im städtischen Besitz befindlicher Container von der GS Ilmenaustraße umgesetzt. Im 2. Bauabschnitt 2025 werden zwei Container neu gekauft. Für deren Stromversorgung wird ein neuer Hausanschluss benötigt. Datentechnik ist aus der Schule zu entnehmen.

Einläufe für Schmutzwasser befinden sich unweit des Bauorts. Die Regenwasserentwässerung erfolgt in den öffentlichen Regenwasserkanal.

 

Die Container bestehen aus kerngedämmten Profilblechwänden, ca. 25 cm dick. Sie werden als Bauteile (4 Module) angeliefert und vor Ort zusammengefügt.

Die Fenster sind aus Kunststoff mit Isolierverglasung gefertigt. Die äußere Hülle besteht aus verzinktem Stahlblech. Die Innenwände sind mit Gipskartonplatten verkleidet. Der Fußboden hat einen Belag aus Linoleum. Die Decke wird mit einer Raster-Abhangdecke inkl. integrierter Beleuchtung versehen. Die Gründung erfolgt über lastverteilende Betonsteine auf dem asphaltierten Schulgelände.

 

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Es werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, da die Standzeit des Gebäudes befristet ist. 

 

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Das Gebäude wird barrierefrei errichtet.

 

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung
vom 13.03.2024        600.000 €.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll im Jahr 2024 schnellstmöglich begonnen werden.

 

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Zur Gewährleistung der ausreichenden Kapazitäten zur Unterrichtung der erwarteten Schüler und Schülerinnen am GY Hoffmann-von-Fallersleben-Schule ist die Bereitstellung der Haushaltsmittel bereits in 2024 außerplanmäßig erforderlich. Hierzu hat der Rat am 9. April 2024 der Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 600.000 € für das Jahr 2024 zugestimmt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise