Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23367-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Einführung eines Vergabeausschusses verfolgte insbesondere das Ziel, auf der Ratsebene die Fachkompetenz der Ratsmitglieder für Vergabeverfahren an einer Stelle zu bündeln.

 

Dem beschließenden Ausschuss bleiben ohnehin nur die Möglichkeiten der Bezuschlagung des Bestbieters oder der Aufhebung der Ausschreibung, in der Regel mit der Folge der Schadenersatzpflicht. Eine Änderung der Anforderungen oder der Bieterreihenfolge ist ausgeschlossen.

 

Um der in dem Antrag zum Ausdruck kommenden Sorge zu begegnen, dass die sozialpolitische Debatte zu kurz kommt, könnte die allgemeine Festlegung von Standards in angezeigten Fällen im Vorfeld der Vergaben, nach denen dann die Verwaltung das Leistungsverzeichnis erstellt, im AfVI vorgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt kann noch inhaltlich auf das Leistungsverzeichnis und die Zuschlagskriterien Einfluss genommen werden, ohne in eine Schadenersatzpflicht zu geraten.

 

Der Grundsatz, dass alle Vergaben über einem festgelegten Schwellenwert durch den AMTA beschlossen werden, hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. Sowohl die Fachkompetenz der AMTA-Mitglieder als auch die Verwaltungseffizienz durch die auf eine Sitzung konzentrierte Anwesenheit der Verwaltungsmitarbeiterinnen und mitarbeiter sprechen dafür, hieran festzuhalten.

 

Entsprechendes lässt sich auch für die Behandlung aller Anmietungsentscheidungen im APH feststellen.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise