Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23333-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der Gruppe Die Fraktion.BS im Rat der Stadt Braunschweig vom 14. März 2024 wurde an BS|Energy (Fragen 2 und 3) und BS|Netz (Frage 1) mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt, welche hierzu wie folgt mitteilen:

 

Zu Frage 1:

 

In Braunschweig werden rund 162.000 Haushaltskunden mit Strom (u.a. durch BS|Energy) versorgt. Im Bereich Gas gibt es in Braunschweig rund 30.000 Hausanschlüsse.

 

Zu Frage 2 und 3:
 

BS|Energy bittet um Verständnis, dass eine konkrete Angabe zu den Fragen 2 und 3 nicht erfolgen kann, da es sich hierbei um wettbewerbsrelevante Daten handelt.

 

Gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das vor Ort (in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung) die meisten Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert, der sogenannte Grundversorger.

Gemäß § 26 Abs. 2 S. 2 EnWG muss der Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre festlegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskundinnen und -kunden beliefert und damit der

Grundversorger ist.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist BS|Energy der Grundversorger auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig.

 

Der nächste Feststellungstermin im o. g. Regelungssinn ist der 1. Juli 2024.

 


 

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