Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23333-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ist BS Energy noch der Grundversorger?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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02.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Gruppe Die Fraktion.BS im Rat der Stadt Braunschweig vom 14. März 2024 wurde an BS|Energy (Fragen 2 und 3) und BS|Netz (Frage 1) mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt, welche hierzu wie folgt mitteilen:
Zu Frage 1:
In Braunschweig werden rund 162.000 Haushaltskunden mit Strom (u.a. durch BS|Energy) versorgt. Im Bereich Gas gibt es in Braunschweig rund 30.000 Hausanschlüsse.
Zu Frage 2 und 3:
BS|Energy bittet um Verständnis, dass eine konkrete Angabe zu den Fragen 2 und 3 nicht erfolgen kann, da es sich hierbei um wettbewerbsrelevante Daten handelt.
Gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das vor Ort (in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung) die meisten Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert, der sogenannte Grundversorger.
Gemäß § 26 Abs. 2 S. 2 EnWG muss der Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre festlegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskundinnen und -kunden beliefert und damit der
Grundversorger ist.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist BS|Energy der Grundversorger auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig.
Der nächste Feststellungstermin im o. g. Regelungssinn ist der 1. Juli 2024.
