Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23335-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der Gruppe Die Fraktion.BS im Rat der Stadt Braunschweig vom 14. März 2024

wurde an BS|Energy mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt, welche hierzu wie folgt

mitteilt:

 

Zu Frage 1:

 

Als Grundversorger für Braunschweig trägt BS|Energy eine hohe Verantwortung für eine

sichere Energieversorgung. Um die Versorgung unserer Kunden jederzeit zu gewährleisten,

wird ein Großteil der benötigten Energiemengen bereits lange vorab beschafft.

Steigen die Preise kurzfristig, profitieren unsere Kunden von dieser langfristigen Strategie, da die gestiegenen Preise erst zeitversetzt bei ihnen ankommen. Aus dem gleichen Grund können insbesondere Grundversorger aber auch auf sinkende Preise oft nur zeitversetzt reagieren.

 

Während der Energiekrise sind die Preise für Energie stark gestiegen. Marktanbieter mit

Discountpreisen, die für ihre Kunden nur an den kurzfristigen Beschaffungsmärkten Energie

einkaufen, haben Kundenverträge abgeworfen. Diese Kunden fielen in die Grundversorgung

des jeweiligen Grundversorgers. BS|Energy musste (als Grundversorger in Braunschweig, siehe hierzu auch die Stellungnahme zu Anfrage 24-23333) für diese Kundengruppe kurzfristig an den extrem steigenden Beschaffungsmärkten Energie beschaffen. Dies führte zu hohen Beschaffungskosten in den Energieportfolien bei BS|Energy, die sich leider auf alle Kunden auswirken.

 

BS|Energy bewertet seine Beschaffungskosten, Mengen- und Absatzprognosen laufend

und wird - sobald wirtschaftlich möglich und die Beschaffungspreise dies zulassen - weitere

Preissenkungen vornehmen.

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich ist das betreffende Versorgungsgebiet differenziert zu betrachten:
 

Die angesprochenen Unternehmen haben größtenteils in ihren Grundversorgungsgebieten

die gleichen Herausforderungen (s. o.) und auch hohe Grundversorgungspreise.
 

Enercity in Hannover:   1.456,10 EUR

WEMAG in Schwerin:   2.226,71 EUR

 

 

In dem Geschäft außerhalb des Grundversorgungsgebietes ist es grundsätzlich denkbar, die

Energie erst nach Vertragsabschluss zu derzeit günstigen Preisen am Energiemarkt zu

beschaffen. Sollten die Energiepreise am kurzfristigen Markt wieder steigen, werden diese

Angebote schätzungsweise sehr kurzfristig vom Markt genommen (zu Lasten des

jeweiligen Kunden, s. o. zu Frage 1).

 

Zu Frage 3:
 

Diese Produkte unterscheiden sich in der Vertragslaufzeit und Preisgarantiedauer. Der

Kunde erhält über die Laufzeit eine eingeschränkte Preisgarantie, die sich auf den

Energiepreis und die Netzentgelte bezieht (nicht auf staatliche Abgaben und Umlagen).

 

Hierdurch kann wiederum BS|Energy ihre Einkaufsstrategie anpassen.

 


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise