Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23387-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2024 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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02.04.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
8. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.21 Neu Tiefgarage Magni / Öffnungszeiten 24/7
Sachkonto 787210 Tiefbaumaßnahmen – Projekte
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 Neu Tiefgarage Magni / Öffnungszeiten 24/7
Sachkonto 421110 Grundst.+baul. Anlagen - Instandhaltungen
Auf dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 239.500,00 € und außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 216.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen/Auszahlungen): 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlung 2024: 239.500,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand 2024: 216.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2024 (Aufw./Ausz.): 455.500,00 €
Der Erfolg der Umsetzung der Konzepte (z. B. Beschlussvorlage 22-19665 Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut) hängt maßgeblich von einem Verlagerungseffekt des ruhenden Verkehrs aus dem öffentlichen Raum in die Tiefgaragen ab. Die derzeit nicht ausgelasteten Tiefgaragen lassen die grundsätzliche Umstrukturierung des ruhenden Verkehrs zu. Tiefgaragen bilden jedoch nur mit einer durchgehenden Zugänglichkeit (24/7) eine Alternative zum öffentlichen Raum.
Die Erweiterung der Öffnungszeiten der Tiefgaragen ist damit ein essentieller Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele bis möglichst 2030 (Beschlussvorlage 22-18957) und der Umsetzung laufender Projekte zur Mobilitätswende. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen ist eine notwendige Bedingung für eine durchgehende Zugänglichkeit.
Mit dem Betreiber der Tiefgarage Magni wurde die angestrebte Ausdehnung der Öffnungszeiten erörtert. Er hat die grundsätzliche Bereitschaft dazu signalisiert. Bei einer Umsetzung ist die Sicherheit der Nutzenden, die Gefährdung durch Vandalismus und der mögliche Missbrauch durch Übernachtung von Wohnungslosen oder nächtliche Trinkgelage zu bedenken. Daher wurde auch die Polizeidirektion Braunschweig um eine Stellungnahme gebeten. Sie empfiehlt zur Prävention und möglichen Nachverfolgung von Straftaten dringend den Einbau einer Videoüberwachung in allen Tiefgaragen bzw. die Ertüchtigung vorhandener Anlagen.
Weiterhin sind folgende Anpassungen von technischen Anlagen an den 24-Stunden-Betrieb erforderlich:
1. Erneuerung der Sprechstellen; die vorhandenen Sprechstellen sind abgängig.
2. Anpassen der Parkabfertigung auf Fernwirktechnik: Schranken, Tickets, Videoüber-wachung und andere Einrichtungen muss der Betreiber aus der Ferne auslesen und steuern können.
3. Einbau einer akustisch-optischen Alarmierung. Da bei einer 24/7-Öffnung nicht immer Personal vor Ort ist, um eine Evakuierung im Brandfall zu überwachen, ist diese Maßnahme zur Sicherheit der Parkenden unabdingbar.
4. Zutrittskontrolle über ein Kartensystem: der Zutritt wird zur Verhinderung von Vandalismus ausschließlich für Parkende über das Ticket ermöglicht.
5. Programmierarbeiten, um Kassensysteme und sicherheitstechnische Anlagen einschl. der Rolltore an den 24-Stunden Betrieb anzupassen.
6. Errichtung eines Aufzugs: die Tiefgarage Magni ist derzeit nur über den Aufzug im ECE bis 22 Uhr barrierefrei erreichbar. Für eine dauerhafte Entfluchtung der Tiefgarage über das ECE liegen auch bei verlängerten Öffnungszeiten des ECE die baulichen Voraussetzungen nicht vor.
Das ECE und die TG Magni haben unterschiedliche Fluchtwegkonzepte (Brandschotte, die im Brandfall schließen und keinen Durchgang mehr zulassen), die nicht gekoppelt werden können. Der Übergang zum ECE ist kein Fluchtweg, sondern nur eine Möglichkeit für bewegungseingeschränkte Personen, die Tiefgarage zu verlassen. In der Nähe des Aufzugs im ECE befindet sich keine Treppe, die im Brandfall zur Entfluchtung genutzt werden könnte. Es bliebe nur die Rückkehr in eine dann u. U. bereits verrauchte Tiefgarage. Der durchgehend barrierefreie Zugang zur TG Magni kann lediglich durch einen Aufzug im Bereich der ehemaligen Rolltreppen am Bohlwegtunnel geschaffen werden.
Die Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen wird für sachlich und zeitlich unabweisbar gehalten, so dass bereits für 2024 die Gelder außerplanmäßig bereitzustellen sind. Die Gesamtkosten der baulichen Veränderungen betragen 542.000 € brutto. Da es sich bei der Tiefgarage Magni um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, sind lediglich die Netto- Baukosten i. H. v. 455.500 € zu finanzieren.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 4E.210148.00.500.213/ 787110 | GS Völkenrode / Sanierung /Hochbaumaßnahmen - Projekte | 239.500,00 |
Minderaufwand | 4E.210434.01.505/ 421110 | SpA Rote Wiese/San. Tennishalle / Grundst.+bauliche Anlagen Instandhaltungen | 216.000,00 |
9. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 Neu Tiefgarage Eiermarkt / Öffnungszeiten 24/7
Sachkonto 421110 Grundst.+baul. Anlagen - Instandhaltungen
Auf dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 171.500,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024: 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand 2024: 171.500,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2024: 171.500,00 €
Der Erfolg der Umsetzung der Konzepte (z. B. Beschlussvorlage 22-19665 Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut) hängt maßgeblich von einem Verlagerungseffekt des ruhenden Verkehrs aus dem öffentlichen Raum in die Tiefgaragen ab. Die derzeit nicht ausgelasteten Tiefgaragen lassen die grundsätzliche Umstrukturierung des ruhenden Verkehrs zu. Tiefgaragen bilden jedoch nur mit einer durchgehenden Zugänglichkeit (24/7) eine Alternative zum öffentlichen Raum. Die Erweiterung der Öffnungszeiten der Tiefgaragen ist damit ein essentieller Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele bis möglichst 2030 (Beschlussvorlage 22-18957) und der Umsetzung laufender Projekte zur Mobilitätswende. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen ist eine notwendige Bedingung für eine durchgehende Zugänglichkeit.
Mit dem Betreiber der Tiefgarage Eiermarkt wurde die angestrebte Ausdehnung der Öffnungszeiten erörtert. Er hat die grundsätzliche Bereitschaft dazu signalisiert. Bei einer Umsetzung ist die Sicherheit der Nutzenden, die Gefährdung durch Vandalismus und der mögliche Missbrauch durch Übernachtung von Wohnungslosen oder nächtliche Trinkgelage zu bedenken. Daher wurde auch die Polizeidirektion Braunschweig um eine Stellungnahme gebeten. Sie empfiehlt zur Prävention und möglichen Nachverfolgung von Straftaten dringend den Einbau einer Videoüberwachung in allen Tiefgaragen bzw. die Ertüchtigung vorhandener Anlagen.
Weiterhin sind folgende Anpassungen von technischen Anlagen an den 24-Stunden-Betrieb erforderlich:
1. Einbau einer Bedarfsschaltung für Fahrtreppen und Beleuchtung zur Energieeinsparung
2. Einbau einer akustisch-optischen Alarmierung. Da bei einer 24/7-Öffnung nicht immer Personal vor Ort ist, um eine Evakuierung im Brandfall zu überwachen, ist diese Maßnahme zur Sicherheit der Parkenden unabdingbar.
3. Zutrittskontrolle über ein Kartensystem: der Zutritt wird zur Verhinderung von Vandalismus ausschließlich für Parkende über das Ticket ermöglicht.
4. Programmierarbeiten, um Kassensysteme und sicherheitstechnische Anlagen einschl. der Rolltore an den 24-Stunden Betrieb anzupassen.
Die Gesamtkosten der baulichen Veränderungen betragen 204.000 € brutto. Da es sich bei der Tiefgarage Eiermarkt um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, sind lediglich die Netto- Baukosten i. H. v. 171.500 € zu finanzieren.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwand | 4E.210434.01.505/ 421110 | SpA Rote Wiese/San. Tennishalle / Grundst.+bauliche Anlagen Instandhaltungen | 171.500,00 |
10. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.66 Neu Hagenmarkt / Umgestaltung
Sachkonto 787210 Tiefbaumaßnahmen – Projekte
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.66 Neu Hagenmarkt / Umgestaltung
Sachkonto 421210 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens
Auf dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 5.371.300,00 € und außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.650.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen/Auszahlungen): 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlung 2024: 5.371.300,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand 2024: 1.650.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2024 (Aufw./Ausz.): 7.021.300,00 €
Die in der Vergangenheit vorgenommene Einplanung von Haushaltsmitteln in Höhe von 3,25 Mio. € für die Umgestaltung des Hagenmarktes (Projekt 5E.210142) ging von anderen Voraussetzungen aus als sie sich aktuell darstellen. Der damals vorliegende Entwurf sah in der Vorzugslösung eine größere Fläche aus wassergebundener Decke mit mehreren Baumgruppen bzw. einzelnen Baumstellungen auf dem Hagenmarkt vor.
In dem nachfolgenden Verfahren erarbeitete ein Planungsbüro einen Entwurf, der sich auf Anforderung durch einen kompakten Grünraum auszeichnet, der den Kern um den Heinrichsbrunnen rahmt. Im November 2022 erfolgte ein Gremienbeschluss des APH, dass mit diesen Vorüberlegungen in Richtung Ausführungsplanung und Umsetzung weitergearbeitet werden soll.
Der nun ausgearbeitete Entwurf setzt den Fokus in Richtung klimagerechter Planung und Schwammstadt.
Mit der Umgestaltung des Platzes in Richtung Schwammstadt sind auch die Maßnahmen im Straßenraum und am Brunnen inhaltlich verknüpft. Durch die Fahrbahnreduktionen wird der Platzraum definiert und vor allem die neuen Fuß-und Radwegeverbindungen ermöglicht. Der Entwurf des Platzraums wäre ohne die Maßnahmen im Straßenraum so nicht umsetzbar.
Die notwendige Brunnensanierung – hier insbesondere die Erneuerung der Brunnenkamer – von den Baumaßnahmen Platzraum loszulösen, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Platzraum ist komplett eine große Tiefbaumaßnahme – alle Flächen werden angefasst. Sollte der Brunnen losgelöst erst später im Anschluss saniert werden, müsste der Tiefbau (bis zu 4 m tiefe Gründung) komplett neu erfolgen, was dann zu deutlich höheren Kosten führen würde.
Die Gesamtkosten incl. Brunnenerneuerung und archäologische Untersuchungen betragen nach derzeitigem Stand 7.351.000 € (grobe Kostenschätzung). Dieser Kostenrahmen ist im weiteren Verfahren noch zu überprüfen (Kostenberechnung).
Ein wesentlicher Kostenfaktor ist der für die Zielsetzung „Grüner Aufenthaltsraum und Schwammstadt“ notwendige großvolumige Bodenaushub und die entsprechende Entsorgung des Bodens.
Dieser großvolumige Bodenaushub muss aufgrund der historischen Innenstadtsituation zwingend durch archäologische Grabungen und Dokumentationen vorbereitet werden.
Aufgrund der am Hagenmarkt historisch verorteten früheren Oper und des noch früheren dort befindlichen mittelalterlichen Hagen-Rathauses ist hier in jedem Fall mit umfangreichen Funden zu rechnen. Diese archäologischen Grabungen und Dokumentationen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Stadt kann sich hier als sog. Zustandsstörer dieser Pflicht nicht entziehen. Die Kosten hierfür können im Vorfeld nur grob benannt werden und sind mit 1 Mio. € in die Gesamtkosten eingerechnet worden.
Unter Berücksichtigung der bereits verausgabten Haushaltsmittel für Planungen verbleibt eine Deckungslücke in Höhe von 7.021.300 €. Haushaltsmittel stehen für diese neuen Projektinhalte nicht zur Verfügung.
Für die Umgestaltung des Hagenmarktes sollen Fördergelder aus dem Förderprogramm „Resiliente Innenstädte (RIS)“ eingebracht werden. Derzeit wird mit einer Förderung i. H. v. 1.119.887,92 € gerechnet.
Die Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen wird für sachlich und zeitlich unabweisbar gehalten, so dass bereits für 2024 die Gelder außerplanmäßig bereitzustellen sind.
Die zeitliche Dringlichkeit der Umsetzung der Umgestaltung des Hagenmarktes ergibt sich aus der geplanten Inanspruchnahme der Fördergelder. Das Förderprogramm läuft bis maximal 2027, so dass zügig mit der Umsetzung begonnen werden muss. Die wesentlichen Bauarbeiten am Hagenmarkt müssen daher im Jahr 2025 und Restarbeiten im Jahr 2026 erfolgt sein, um den vorgegebenen Zeitrahmen für den Erhalt der Fördergelder nicht zu gefährden. 2027 muss dann die Abrechnung aller Arbeiten abgeschlossen sein, was bei einem späteren Start der Maßnahme - nach einer Beschlussfassung über den Haushalt 2025 ff. nicht mehr gesichert wäre.
Die Straßenbaumaßnahmen als auch die Brunnenbaumaßnahmen sind nicht von den Platzraumgestaltungen Hagenmarkt trennbar und sind daher zusammen abzuwickeln. Aus der sich ergebenden Fahrbahnreduzierung durch die Umgestaltung des Hagenmarktes müssen auch die verkehrlichen Anlagen angepasst werden. Zur Sicherung der Fördergelder sind daher bereits in 2024 auch diese Maßnahmen finanziell abzusichern.
Da die Umgestaltung des Hagenmarktes Aufwandsanteile beinhaltet, muss ein neues Projekt eingerichtet werden. Daher erfolgt eine Deckung in Höhe von 2.120.200 EUR aus dem bisherigen Projekt „Hagenmarkt / Umgestaltung (5E.660142)“. Weitere 1.650.000 EUR Deckung werden aus dem Förderprojekt „Resiliente Innenstädte“ bereitgestellt (incl. städtischem Eigenanteil).
Eine Deckung i. H. v. 474.100 EUR erfolgt aus dem Projekt für den Neubau von Radwegen. Diese Mittel werden im Projekt Hagenmarkt eingesetzt, da innerhalb des Projektes Hagenmarkt Radwege hergestellt und die Situation für den Radverkehr am Hagenmarkt deutlich verbessert wird.
Die Herkunft der restlichen Deckung i. H. v. 2.777.000 EUR ergibt sich aus der folgenden Übersicht. Die Projekte werden nicht bzw. im Falle des Alerdsweges nicht innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung umgesetzt.
Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich eines Objekt- und Kostenbeschlusses über die Umsetzung des Projektes.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 5E.660142.00.500.663/787210 | Hagenmarkt / Umgestaltung | 2.120.200,00 |
Minderaufwand | 1.57.5711.01 / 427110 | Steuerungsunterst. Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing | 1.650.000,00 |
Minderauszahlungen | 4S.660012.01.500.663/ 787210 | Radwege / Neubau | 474.100,00 |
Minderauszahlungen | 5E.660153.00.500.663/787210 | Sonnenstr. -Am Hohen Tore / Umbau | 610.000,00 |
Minderauszahlungen | 5E.660168.00.500.663/787210 | Alerdsweg / Straßen-erneuerung (ohne Kanal) | 387.000,00 |
Minderauszahlungen | 5E.660171.00.500.663/ 787210 | Sophienstr. / Straßen-erneuerung (ohne Kanal) | 1.000.000,00 |
Minderauszahlungen | 5E.660174.00.500.663/ 787210 | Georg-Westermann-Allee / Herzogin-Elisabeth-Straße / Neubau KVP | 780.000,00 |
