Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-22514-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Sportausschusses vom 30.11.2023 eine ausführliche Stellungnahme zur Anfrage 23-22514 angekündigt.

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN (23-22514) vom 12. November 2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Mit Drucksache 16154/13 wurde vom Rat am 24. Juni 2013 die Übernachtungsrichtlinie der Stadt Braunschweig beschlossen. Diese ist im Ratsinformationssystem unter der vorgenannten Drucksache separat als Anlage zu finden, da im damaligen Ratsinformationssystem keine Vorlagen-Sammeldokumente (bestehend aus der Beratungsunterlage und sämtlichen Anlagen) als PDF-Dateien anlegt werden konnten. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist die Richtlinie dieser Stellungnahme beigefügt.

 

Die Sporthallen des Lessinggymnasiums, der Grund- und Hauptschule Rüningen und der IGS Franzsches Feld wurden in der Vergangenheit für Übernachtungen baulich hergerichtet, sodass mehrere Übernachtungsmöglichkeiten im Stadtgebiet verteilt zur Verfügung stehen. Die Sporthalle der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule steht für Übernachtungen nicht zur Verfügung.

 

Da eine Ertüchtigung für Übernachtungen mit Kosten verbunden ist, wurden seinerzeit große Sporthallen ausgewählt, in denen auch eine Vielzahl an Personen übernachten kann. Die Herrichtung kleinerer Sporthallen wurde als nicht zielführend angesehen.

 

Bei der Herrichtung der Sporthallen wurde jedoch deutlich, dass die ursprünglich vorgesehene Anzahl an Liegeplätzen je Sporthalle, wie sie in der Übernachtungsrichtlinie genannt sind, aus bauordnungsrechtlichen Gründen bei zwei Sporthallen in der Praxis nach unten korrigiert werden musste. Statt 199 Personen in der IGS Franzsches Feld sind nun nur noch 196 Personen und statt 200 Personen in der GHS Rüningen sind nur noch 120 Personen zugelassen.

 

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Sporthallen zu für Übernachtungen in Frage kommenden Zeiten oft sehr stark ausgelastet sind. Dies betrifft durch den Vereinssport die für Übernachtungen relevanten Abendstunden von Montag bis Freitag für Trainingszeiten bzw. durch Punktspiele auch an Wochenenden sowie teilweise die Oster- und Herbstferien. Die Sommerferien müssen für erforderliche Grundreinigungs-, Wartungs- und Sanierungsarbeiten in den Sporthallen freigehalten werden. Dies schränkt die Zeiträume, in denen Übernachtungen möglich sind, ein.

 

Mit Eröffnung der DJH Jugendherberge Braunschweig 2015 steht inzwischen allerdings auch eine günstige Alternative für die Übernachtung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung.

 

Die Übernachtungsrichtlinie der Stadt Braunschweig schränkt den Personenkreis für Übernachtungen grundsätzlich ein („Überlassungen erfolgen grundsätzlich nur zur Unterbringung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bis zu einem Alter von 25 Jahren sowie einer angemessenen Zahl von erwachsenen Aufsichtspersonen“). Ausnahmen für Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung werden dabei dennoch zugelassen. Die Stadt darf insgesamt nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern im Beherbergungsgewerbe treten. Die Stadt Braunschweig stellt mit den o. g. dauerhaft für Übernachtungen hergerichteten Sporthallen bereits eine kostengünstige Möglichkeit für Übernachtungen zur Verfügung. Anfragen bei anderen Kommunen wie z. B. der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Wolfsburg, der Stadt Wolfenbüttel sowie der Stadt Salzgitter haben ergeben, dass Übernachtungen hier wesentlich restriktiver gehandhabt werden. So sind hier i. d. R keine dauerhaften Übernachtungsmöglichkeiten seitens der Kommunen vorgesehen. Lediglich für regionale Großveranstaltungen wie z. B. den Landeskirchentag wurden für kurze Zeiträume Sporthallen und andere Räume für Übernachtungen bereitgestellt.

 

Eine Ausweitung über die bestehenden bzw. geplanten dauerhaft für Übernachtungen hergerichteten Sporthallen ist aus den vorgenannten Gründen nicht geplant.

 

Die Richtlinie soll jedoch im Hinblick auf die angepassten tatsächlichen Übernachtungsmöglichkeiten überarbeitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Dieses vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Anträge von Sportvereinen oder anderen gemeinnützigen Gruppen zu Übernachtungen in Braunschweiger Sporthallen wurden in den Sporthallen der IGS Franzsches Feld und der Grund- und Hauptschule Rüningen bewilligt.

 

Zu Frage 2:

Abgelehnt werden mussten Anträge, wenn zeitlich keine Kapazitäten in den hergerichteten Sporthallen bestanden oder eine andere Sporthalle gewünscht wurde. Ferner wurden einige Anträge seitens der Nutzer zurückgezogen, ohne dass der Verwaltung hierfür die Gründe mitgeteilt wurden.

 

Zu Frage 3:

Sporthallen sind an sich nicht für Übernachtungen ausgelegt. Um Sporthallen auch für Übernachtungen nutzen zu können, müssen entsprechende Flucht- und Rettungswege und Notbeleuchtungen vorhanden sowie weitere brandschutzrechtliche Vorgaben erfüllt sein. Zudem müssen für die jeweilige Sporthalle i. d. R. Liegepläne (analog zu Bestuhlungsplänen in Aulen) erstellt werden.

 

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Anlagen

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