Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23492
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Deutscher Leichtathletik-Verband e. V. - Deutsche Leichtathletikmeisterschaften 2024 (DLM 2024)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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26.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20. Juni 2023 (Ds. 23-21574) hat sich die Stadt Braunschweig mit dem Niedersächsischen Leichtathletik-Verband e. V. (NLV) um die Ausrichtung der Deutschen Leichtathletikmeisterschaften 2024 (DLM 2024) beworben. Diese Bewerbung war erfolgreich, wonach die Veranstaltung vom Deutschen Leichtathletik-Verband e. V. (DLV) nach Braunschweig vergeben wurde und hier vom 29.-30. Juni 2024 durchgeführt wird. Der Beschluss sah im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die Gewährung eines zweckgebundenen Zuschusses an den DLV vor.
Die DLM 2024 sind gleichzeitig eine Qualifikationsmöglichkeit für die Olympischen Sommerspiele 2024 in Frankreich. Durch die zu erwartende mediale Präsenz ist von einem nicht unerheblichen Imagegewinn für die Stadt Braunschweig auszugehen. Die Ausrichtung dieser bedeutenden sportlichen Großveranstaltung stellt für die Stadt Braunschweig somit einen erheblichen Mehrwert dar und es wird zudem die Reihe erfolgreicher nationaler Leichtathletik-Veranstaltungen in Braunschweig fortgesetzt.
Wie schon bei vorhergehenden Veranstaltungen in Vorjahren ist auf der Basis des Rahmenvertrages zwischen dem Deutschen Städtetag und dem DLV ein Zuschuss der Ausrichterstadt in Höhe von bis zu 125.000 € für die Durchführung der Veranstaltung vorgesehen.
Ein prüffähiger Antrag liegt der Verwaltung noch nicht vor. Um den Ablauf und die Durchführung der Veranstaltung nicht zu gefährden, schlägt die Verwaltung vor, vorbehaltlich der positiven Prüfung des nachzureichenden Zuschussantrags, eine Zuwendung in Höhe von bis zu 125.000,00 € als Projektförderung in Form einer Fehlbetragsfinanzierung für die Durchführung der DLM 2024 in Braunschweig zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung.
