Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-23267

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2017 wurde im damaligen Bezirksrat 323 ein Antrag „Tempo 30 auf der gesamten Hauptstraße“ (Ds. 17-05232) gestellt und wegen rechtlicher Bedenken mit großer Mehrheit abgelehnt.

Stattdessen wurde ein Änderungsantrag „Verkehrsberuhigung der Hauptstraße / Maßnahmen zur Entlastung der Ortschaften Wenden und Thune vom Durchgangsverkehr“ (Ds. 17-05351) mit großer Mehrheit angenommen. Darin wurde um eine entsprechende Prüfung gebeten und ein größerer Zusammenhang hergestellt.

 

Aus der Stellungnahme der Verwaltung vom 7.8.2018  wurde deutlich, dass die Beschrän-kung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nur bei einer besonderen Gefahrenlage (z. B. Unfallschwerpunkt) zulässig ist, was für die Hauptstraße nicht vorliegt.

 

Im Jahr 2022 bat der Bezirksrat um „Geschwindigkeitsmessungen an Brennpunkten im Stadtbezirk 322“ (Ds. 22-18818), u.a. auf der Hauptstraße.

 

In der Mitteilung außerhalb von Sitzungen am 08.03.2023 (Ds. 22-18818-01) wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Antrag aufgelisteten Straßen, also auch die Hauptstraße, um keine Brennpunkte hinsichtlich der Verkehrssicherheit handele. Turnusmäßige Geschwindigkeitskontrollen würden aber vor sensiblen Einrichtungen (z.B. Kitas, Schulen) bzw. an bestimmten Abschnitten von Schulwegen nach bestimmten Kriterien und in abgestimmten Rhythmen erfolgen.

 

In letzter Zeit sind nun vermehrt Bürger an den Bezirksrat herangetreten mit dem erneuten Wunsch, die Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße auf 30 km/h zu begrenzen ähnlich wie das z. B. in Veltenhof (Pfälzerstraße) offenbar inzwischen glich ist.

 

Dies vorangeschickt fragen wir die Verwaltung:

 

1) Inwieweit hat sich die Beurteilung derglichkeit einer (evtl. auch abschnittsweisen)

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße auf 30 km/h seit 2018 verändert?

 

2) Wie viele Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußngern oder Radfahrern hat es seit

    2018 auf der Hauptstraße gegeben, bei denen nicht angepasste Geschwindigkeit (auch

    unterhalb von 50 km/h) eine Ursache war?

 

3) Welche besonderen Gegebenheiten unterscheiden die Pfälzerstraße und die Hauptstraße

    hinsichtlich einer Streckenanordnung von maximal 30 km/h?

 

gez.

Heidemarie Mundlos

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