Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23308

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anknüpfend an die Mitteilungen außerhalb von Sitzungen aus Juli 2023 „Breitbandausbau in Braunschweig - Sachstände zum eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser- und Mobilfunkausbau“ (DS 23-21722) und „Breitbandausbau in Braunschweig - Sachstände zum eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser- und Mobilfunkausbau“ (DS 23-22485) berichtet die Breitbandkoordinierung zum derzeitigen Ausbaustatus und gibt einen Ausblick auf anstehende Projekte und Planungen der Telekommunikationsunternehmen (TKU) sowie zur "Grauen-Flecken-Förderung". Zum eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser- und Mobilfunkausbaus stehen auf der städtischen Internetseite www.braunschweig.de/breitbandausbau fortwährend Informationen, Ausbaukarten und voraussichtliche Ausbauzeiten zur Verfügung.
 

 

  1. Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau

    Die Telekommunikationsunternehmen (TKU) bauen seit einigen Jahren unter hohem Kapitaleinsatz eigenwirtschaftlich in vielen Stadtteilen Glasfaser aus. Einige Stadtteile sind bislang noch nicht angebunden bzw. ist ein ursprünglich bereits kommunizierter Ausbaustart verschoben worden, weil die Erschließung für die Unternehmen als nicht wirtschaftlich eingeschätzt wird. Die allgemeine wirtschaftliche Situation (u.a. Inflation, steigende Zinsen, Fachkräftemangel) machen es den TKU zusehends schwerer, wirtschaftlich darstellbare Ausbaugebiete umzusetzen und Fachfirmen zu akquirieren.

    Die Breitbandkoordinierung unterstützt und wirbt bei den TKU weiterhin intensiv für einen flächendeckenden eigenwirtschaftlichen Ausbau. Dies erfolgt vor dem Hintergrund knapper finanzieller Mittel auf kommunaler aber auch auf Bundes- und Landesebene. Ziel der Breitbandkoordinierung ist es daher, Förder-/Haushaltsmittel für Glasfaserausbauten - im gesetzlichen Rahmen - möglichst nachrangig einsetzen zu müssen.
     
    1. Ausbau der Deutschen Telekom
      In den Gebieten der äußeren Innenstadt und nördlich der Okerumflut bis zum Siegfriedviertel (Nordstadt II), in Mascherode sowie im Kanzlerfeld werden die in 2023 begonnenen Trassenarbeiten weitergeführt. Darüber hinaus sind in Gliesmarode sowie in Rautheim und in der Lindenbergsiedlung erste Abschnitte bereits erschlossen worden. Im weiteren Verlauf soll in den Stadtteilen Querum und Riddagshausen die Glasfaserinfrastruktur ausgebaut werden.

      Zusätzlich erschließt die Telekom diverse Adressen von Braunschweiger Wohnungswirtschaftsunternehmen. Teilweise können in diesem Rahmen an der Glasfasertrasse liegende Gebäude einen (kostenpflichtigen) Anschluss erhalten. Die Telekom geht auf die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner bzw. die Eigentümerin oder Eigentümer zu.

      Noch ohne von der Telekom konkret benannte Terminierungen können daran anschließend im Kernbereich der Innenstadt sowie in den Stadtteilen Broitzem, Volkmarode, Schapen, Dibbesdorf, Hondelage, Stöckheim, Leiferde und Kralenriede die Glasfaserarbeiten fortgesetzt werden.
       
    2. Ausbau der Deutschen Glasfaser
      Aufgrund von Verzögerungen durch die ausführende Tiefbaufirma der Deutschen Glasfaser werden die Trassenverlegungen sowie Hausanschlussarbeiten im Stadtteil Lamme fortgesetzt und sollen grundsätzlich auch im Jahr 2024 zum Abschluss kommen.

      Die Verwaltung steht im Ausbaugebiet der Deutschen Glasfaser vor großen Herausforderungen und begleitet den Ausbau mit hohem Ressourceneinsatz. Gründe liegen u. a. in der Qualität eingereichter Genehmigungsunterlagen und den Ausführungen der Tiefbauarbeiten. Die vorgenannten Tatsachen verursachen die im Vergleich zu anderen Glasfaserverlegungen geringe Ausbaugeschwindigkeit.
       
    3. Ausbau und Vertrieb weiterer TKU, TK-Netzdienstleister und Provider
      Wie bereits berichtet, erweitern und erneuern ebenfalls 1&1, Vodafone, BS|NETZ, EWE Netz etc. regelmäßig ihre Glasfasernetze, die neben dem eigenen Vertrieb auch durch Provider wie beispielsweise htp und o2/Telefonica beworben werden.

      Neben den bereits durch andere TKU mit Glasfaser versorgten Gewerbegebieten „Gliesmarode/Querum“, „Hamburger Straße/Ludwigstraße“, „Ölper Knoten“ und „Auf dem Anger“ in Bienrode beabsichtigt 1&1 im Zuges des eigenen Glasfaserausbaus beim Letztgenannten auch eine Vermarktung/einen Ausbau über die Gewerbegebietsgrenzen hinaus. Die Breitbandkoordinierung ist hierzu mit 1&1 im Austausch.

       
  2. Geförderter Glasfaserausbau
     
    1. „Weiße-Flecken-Förderung“

      Die Telekom, die nach EU-weiter Ausschreibung den Zuschlag für den Ausbau der förderrechtlich unterversorgten Adressen erhielt, hat die Ausbaufirmen mittlerweile beauftragt. Durch Änderungen in der Adresskulisse (z.B. Abriss oder Neubau von Gebäuden, Adressunregelmäßigkeiten, fehlende [Bau-]Genehmigungen) können rund 430 Adressen einen geförderten Glasfaserhausanschluss erhalten. Während der Ausbauphase können sich weitere Änderungen ergeben.

      Der Fokus der Antragsstellungen lag aufgrund der Förderrichtlinien auf einer möglichst vollständigen Anbindung noch nicht bzw. nicht umfassend mit Glasfaser versorgter Gewerbegebiete. Das vergleichbare Niveau einer Unterversorgung (< 30 Mbit/s) galt in Gewerbegebieten als erreicht, soweit in den ansässigen Unternehmen nicht nur der Unternehmensleitung, sondern auch jedem internetverbundenen Arbeitsplatz/Betriebsmittel keine Datenrate von 30 Mbit/s zur Verfügung stand. Der gesamte Gewerbegebietsausbau (Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplan vorhanden; keine Misch- oder Sondergebiete) ist dann möglich, wenn bei mindestens drei ortsansässigen Gewerbebetrieben von einem entsprechenden Bedarf auszugehen ist. Rund die Hälfte aller förderfähigen Adressen liegt in Gewerbegebieten. 

      Durch den hohen eigenwirtschaftlicher Ausbaugrad der Telekom wurden von den ursprünglich als unterversorgt geltenden sieben Schulen sechs in den Eigenausbau übernommen. Somit verbleibt lediglich noch die Grundschule in Leiferde, die durch den Einsatz von Fördermitteln angeschlossen wird.
       
      1.  Symbolischer Spatenstichtermin 
        Den Auftakt zum geförderten Glasfaserausbau in Braunschweig macht der erste Spatenstich Anfang April 2024. Ein Projektabschluss ist den derzeitigen Planungen nach im zweiten Quartal 2026 vorgesehen.
         
      2.  Anschreiben der nach Förderrecht unterversorgten Adressen
        Die Eigentümerinnen und Eigentümer der förderfähigen Adressen erhalten von der Telekom und der Stadt ein gemeinsames Anschreiben. Darin wird u. a. auf den geförderten Hausanschluss und das Verfahren hingewiesen.

        Wie bereits berichtet, können an der Strecke zu den „weißen Flecken“ liegende Adressen, die nicht die entsprechenden Förderkriterien erfüllt haben, in diesem Zuge aus rechtlichen Gründen nicht mit Fördermitteln an ein Glasfasernetz angeschlossen werden. Die Fördermittelgeber und die Telekom haben aber signalisiert, dass Interessenten sich bei der Telekom melden können. Nach positiver Prüfung könnten Hausanschlüsse unter Zahlung eines Baukostenzuschusses an die Telekom realisiert werden.
         
      3.  Überschneidung mit eigenwirtschaftlicher Ausbau
        In vereinzelten Gebieten kann es aufgrund des fortgeschrittenen eigenwirtschaftlichen Ausbaus zu Überschneidungen von förderfähigen und eigenwirtschaftlich auszubauenden Adressen kommen.
         

Die einleitend aufgeführte Internetseite wird begleitend um entsprechende Informationen zum „Weiße-Flecken-Ausbau“ aktualisiert.
 

2.2.  "Graue-Flecken-Förderung": Förderkriterien und Bedarf an Haushaltsmitteln
 

2.2.1. Förderkriterien und Förderantragsstellungen
Förderfähig sind „graue Flecken“ - Adressen, deren Bandbreiten von nicht mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Analog zur "Weißen-Flecken-Förderung“ handelt es sich auch hier um ein langwieriges Förderrechtsverfahren (u.a. Branchendialoge mit den TKU, Markterkundungen, EU-weite Ausschreibungen, Verhandlungen, mehrjährige Ausbauzeiträume).

Die Bundesförderung beträgt max. 50 %, wenn zuvor ein Scoringverfahren durchlaufen wurde. Darüber hinaus gibt es Projektmittelobergrenzen, bei denen den Bundesländern begrenzte Budgets zur Verfügung stehen. Zur Prognose der Erfolgsaussichten für eine Förderantragsstellung orientiert sich die Bundesregierung u. a. an dem Fortschritt des privatwirtschaftlichen Ausbaus, der bestehenden Versorgungslage und einer Potenzialanalyse.

Die Stadt Braunschweig wird die Kriterien derzeit vorrausichtlich nicht erfüllen. Im Rahmen des mittlerweile ausgelaufenen „Weiße-Flecken-Programms“ wurde ein anfängliches Scoring nach einigen Jahren der Antragstellungen wieder abgeschafft, um die Ausbauquoten zu erhöhen. Aufgrund des ausgegebenen Gigabit-Strategie-Ziels 2030 des Bundes (flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen) und den Erfahrungen der von hier beauftragten Beratungsunternehmen wird im Zuge regelmäßiger Aktualisierungen der Richtlinie zur „Gigabitförderung 2.0“ von einer Rücknahme des Scorings in den Folgejahren ausgegangen.

Parallel finden seitens des Bundes Beratungen zu einem niedrigschwelligen Förderprogramm statt. Bei diesem Pilotprojekt können Bereiche/Adressen, die aufgrund ihrer (unwirtschaftlichen) Lage nicht im eigenwirtschaftlichen Ausbauprogramm der TKU stehen, per beschleunigtem Förderverfahren angeschlossen werden. Eine Anwendbarkeit in der Stadt Braunschweig wird bei Vorliegen konkreter Details geprüft.

Das Land beabsichtigt, sich bei durch den Bund bewilligter Projekte mit einer Kofinanzierung i. H. v. bis zu 25 % wieder zu beteiligen.
 

2.2.2. Ermittlung der Anzahl der „grauen Flecken“
Auf Basis der Datenzulieferungen von den TKU erfolgte eine Auswertung der aktuell an Braunschweiger Adressen erzielbaren Bandbreiten durch das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (b|z|n|b). Berücksichtigt werden hierbei auch die angekündigten Glasfaserausbaugebiete der TKU sowie der „weiße Flecken“ - Förderausbau. Da Braunschweig über ein umfassendes Glasfaser-Kabelnetz (Vodafone, vormals Kabel-Deutschland) mit Bandbreiten von bis zu 1.000 Mbit/s im Download verfügt, deren Adressen wiederum nicht förderfähig sind, fällt im Verhältnis zur Adresszahl in Braunschweig die Anzahl der „grauen Flecken“ im Landesvergleich erfreulich niedrig aus.

Die Anzahl der „grauen Flecken“ ist jedoch stark abhängig von dem tatsächlichen eigenwirtschaftlichen Ausbau der TKU (vgl. Ziffer 1.). Je geringer die Anzahl der „grauen Flecken“ ist, desto teurer wird ein geförderter Anschluss je Einzeladresse. Die Szenarien reichen von rund 500 unterversorgten Adressen bis ca. 2.500 Adressen bei einer Ausbaukostenspanne zwischen 5.000 € und bis zu 15.000 € je Adresse (lt. b|z|n|b).
 

2.2.3. Informationen zum Haushaltsmittelbedarf ab 2025
Aufgrund des städtischen Doppelhaushaltes, der Erfahrungen beim „Weiße-Flecken-Ausbau“, der aktuell schwierigen Prognose des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus, der Ziele aus der Bundes-Gigabitstrategie etc. sollten der Verwaltung im Falle der Anpassung/Öffnung der Förderkulisse (z. B. Wegfall Scoring) zur Wahrung der Handlungsfähigkeit für eine Antragstellung rechtzeitig Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Für die Ermittlung des Mittelbedarfs werden Durchschnittskosten i. H. v. 10.000 €/Anschluss bei 1.500 Adressen angenommen, mithin in Summe 15 Mio. €. Dem gegenüber würden voraussichtlich 7,5 Mio. € Bundes- und bis zu 3,75 Mio. € Landesmittel stehen, sodass auf die Stadt ein Eigenanteil von rund 3,75 Mio. € entfiele.

Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass es eines Verfahrensvorlaufs von bis zu 24 Monaten, u. a. für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertungen von Branchendialogen (Gespräche mit TKU zu deren verbindlichen Ausbauten), für Markterkundungsverfahren, EU-weiten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren über Gremienbeteiligungen und Vertragsverhandlungen bis hin zu Auftragsvergaben bedarf.

Um mit Blick auf die Dynamik der Fördervorgaben auf Bundes- und Landesebene Handlungsfähigkeit für eine etwaige Fördermittelbeantragung sicherzustellen, wird die Verwaltung einen Betrag i. H. v. 500.000 € zum Doppelhaushalt 2025/2026 (mit entsprechenden Fördermittelrückflüssen) vorsehen. Der weitere Bedarf (14,5 Mio. €) ist zur Mittelfristplanung 2027 und somit für eine Umsetzung zum Haushaltsplan 2027 angemeldet.

 

  1. Mobilfunkausbau in Braunschweig

 

Die Breitbandkoordinierung unterstützt weiterhin die Mobilfunkbetreiber bei der Suche nach Standorten für den Auf- und Ausbau derer Infrastrukturen. Die Nachfragen nach Dachstandorten oder freistehenden Mastanlagen ist vor dem Hintergrund der 5G-Netzverdichtungen weiterhin hoch. Aufgrund des Ausscheidens einer Mitarbeiterin in der Stabsstelle Wirtschaftsdezernat werden diese Aufgaben jedoch im Zusammenhang mit den o.g. Angelegenheiten der Breitbandkoordinierung entsprechend in zweiter Priorität abgearbeitet.

Durch das hohe Engagement beim eigenwirtschaftlichen Mobilfunkausbau weist das Braunschweiger Stadtgebiet keine „weißen Flecken“ (keine Versorgung mit einer mobilen und breitbandigen Sprach- und Datenübertragung durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz) und keine „grauen Flecken“ (Versorgung durch mindestens einen Mobilfunkanbieter) im Sinne des Förderrechts auf. Die Angaben basieren auf den Darstellungen im Gigabitgrundbuch der Bundesnetzagentur / des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr und rechtfertigen dank der guten Versorgungslage keine Inanspruchnahme von Fördermitteln.

 

Die Ratsgremien werden durch die Breitbandkoordinierung weiter regelmäßig über den Fortgang der Maßnahmen informiert.

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