Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23414-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Demenzerkrankte und ihre Angehörigen konsequent unterstützen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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09.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion „Demenzerkrankte und ihre Angehörigen konsequent unterstützen“ (24-23414) vom 27.03.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1
Die Ergebnisse des Dialogforums Demenz sind bereits wiederholt und regelmäßig in den zuständigen Gremien im Bereich Pflege und gerontopsychiatrische Versorgung diskutiert worden. Das Ergebnis: Übereinstimmend wurden und werden die Vorschläge im Bereich demenzorientierte Wohn- und Betreuungsformen begrüßt. Wie bereits u. a. in den Stellungnahmen DS 21-15752-01, DS 22-18876-01 und DS 23-20777-01 dargestellt, werden aufgrund der angespannten Personalsituation auf Seiten der hiesigen Träger derzeit jedoch keine Möglichkeiten gesehen, in größerem Maßstab neue Versorgungskapazitäten zu schaffen.
Der Fachkräfteengpass wird sich weiter zuspitzen. Vertreter:innen der Verwaltung und der lokalen Träger teilen die Einschätzung, dass die Einrichtung eines Demenzdorfes die Personalfluktuation in anderen stationären und ambulanten Pflegesystemen in der Stadt dahingehend verschärfen würde, dass ein umfangreiches Abwandern des Personals zu befürchten ist. Hintergrund sind die attraktiven Arbeitsbedingungen in einem Demenzdorf aufgrund des Personalschlüssels, der für eine Spezialeinrichtung angewendet werden muss. Somit würde das Fortbestehen anderer etablierter Einrichtungen und die Versorgung der dort betreuten Personen zusätzlich erschwert werden. Die Einrichtungen und Dienste sehen sich bereits heute aufgrund der Personalknappheit gezwungen, auf teure und nur begrenzt refinanzierte Zeitarbeitskräfte zurückzugreifen bzw. Plätze zumindest zeitweise nicht zu belegen oder Kapazitäten gänzlich einzuschränken.
Die Umsetzungschancen für Dementen-Wohngemeinschaften, etwa in Form von ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 38 a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), werden auch aufgrund des potentiell geringeren Personalbedarfs positiver eingeschätzt. Ihre Einrichtung sowie die generelle Verbesserung der Demenzversorgung in der Stadt sind daher bereits Gegenstand der Beratungen im Arbeitskreis „Innovative quartiersorientierte Betreuungs- und Pflegekonzepte – Vision für Braunschweig“ und in dessen Ergebnispapier festgehalten. Entsprechende Überlegungen und vor allem Umsetzungsmöglichkeiten und -erfordernisse dazu werden aktuell in Fachkreisen und in verschiedenen Diskussionsformaten diskutiert und beraten sowie auf der Pflegekonferenz am 24. April 2024 vorgestellt.
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Weitestgehendes Einvernehmen besteht darüber, dass Aufrechterhaltung und Ausbau von Versorgung zukünftig nicht ohne intensive Einbindung von An- und Zugehörigen bzw. der Zivilgesellschaft als Ganzes gelingen kann. Abhängig vom Votum der kommenden Pflegekonferenz wird die zeitnahe Umsetzung der Vorschläge angestrebt.
Zu Frage 2
Ausgehend von der föderalen Staatsorganisation und den Prinzipien von Selbstverwaltung und Subsidiarität kann die Stadtverwaltung allenfalls motivierend und moderierend auf die Einrichtung und Ausweitung von Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen hinwirken. Eine eigenständige Initiierung bzw. Trägerschaft ist nicht vorgesehen. Überlegungen, Tages- und insbesondere auch Nachtpflegeangebote in der Stadt auszubauen, werden im oben bereits genannten Ergebnispapier aufgegriffen und sind Teil der derzeit diskutierten Vorschläge. Auch hier stellt sich die Personalfrage, und es werden die Kapazitäten nicht ohne die Beteiligung und das verlässliche Engagement zivilgesellschaftlicher Kräfte umgesetzt werden können. Zudem gilt es, Träger für ein Engagement zu motivieren und geeignete Räumlichkeiten ausfindig zu machen.
Zu Frage 3
Wie oben beschrieben kann die Verwaltung nur begrenzt eigeninitiativ tätig werden. Auch die abseits von Wohn- und Betreuungsarrangements genannten Vorschläge des Dialogforums Demenz treffen auf schwierige Rahmenbedingungen. Ein Beispiel ist die Verbesserung der vertieften Demenzdiagnostik in der Stadt. In der Sitzung des AfSG vom 30.08.2023 führte der damalige ärztliche Direktor des Städtischen Klinikums Braunschweig aus, dass die Zuständigkeit für die Demenzdiagnostik zuvorderst bei den niedergelassenen Fachärzt:innen liegt bzw. diese der Einrichtung einer Institutsambulanz zustimmen müssen. Vorgespräche für die Einrichtung einer Tagesklinik mit den Kostenträgern hätten zudem hervorgebracht, dass ein entsprechender Antrag eher abgelehnt werden würde. Darüber hinaus wurde auch hier auf das Personalproblem aufmerksam gemacht.
Zu verweisen bleibt auf die derzeit vorhandenen diagnostischen Kapazitäten der psychiatrischen Abteilung des Städtischen Klinikums Braunschweig, die 17 Betten umfassen und im Rahmen von stationären Kurzaufenthalten genutzt werden können. Möglichkeiten der Verbesserung der Demenzdiagnostik und -versorgung ist auch regelmäßig Thema der Fachgruppe Gerontopsychiatrie, an dem seitens der Verwaltung Vertreter:innen des Sozialreferates und des Sozialpsychiatrischen Dienstes beteiligt sind.
