Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23539

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 132.000,00 € für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2024 gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) gemäß Ziffer 3.5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig auf Antrag eine Zuwendung für den Betrieb der Geschäftsstelle sowie zu den Personal- und Sachkosten der Sportjugend im Rahmen einer institutionellen Förderung gewähren.

 

Mit Schreiben vom 26. Februar 2024 hatte der SSB für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 132.000,00 € beantragt.

 

Der beantragte Gesamtzuschuss für das Jahr 2024 setzt sich nach Angaben des SSB wie folgt zusammen:

 

-          Betrieb der Geschäftsstelle des SSB       93.000,00 €

 

-          Personal- und Sachkosten der Sportjugend    39.000,00 €

 

Der Zuschussbedarf hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem SSB einen Zuschuss in Höhe von bis zu 132.000,00 € für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2024 im Rahmen einer institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.

 

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendung stehen städtischen Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise