Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23331-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Regenbogenstreifen für Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Vielfalt und Integration
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
10.04.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 13.03.2024 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Danach setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges unter anderem voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und dass eine größere Zahl von Fußgängern dort die Straße überquert.
Eine Fahrbahnmarkierung für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Regenbogenfarben wäre folglich nicht möglich, ohne verkehrsrechtliche Belange zu verletzen. Dies gilt ebenso für ampelgesteuerte Überwege. Markierungen für Zufußgehende an Lichtzeichenanlagen, sog. Fußgängerfurten, sind in den Verwaltungsvorschriften zur StVO und mit Verweis auf die Richtlinien für die Markierung von Straßen geregelt.
Zu 2.)
Als weltoffene tolerante Stadt hat die Verwaltung einen Standort für den Regenbogenstreifen gesucht, der an prominenter Stelle ein weiteres sichtbares Zeichen für eine bunte und vielfältige Stadtgesellschaft setzt und dabei auch den dargelegten verkehrsrechtlichen Regelungen entspricht.
Das Kultviertel ist ein zentraler Ort in der Stadt, in dem wie kein anderer diese Vielfalt und Toleranz gelebt und zum Ausdruck gebracht wird. Vor diesem Hintergrund wurde die „Busfahrbahn“ des Bussteiges E der Haltestelle Friedrich-Wilhelm-Platz ausgewählt, um den Regenbogenstreifen zu platzieren.
Dieser Standort fand bei dem Verein Kultviertel e.V. sowie beim Verein für sexuelle Emanzipation (VSE) e.V. große Zustimmung. Auch die Braunschweigische Landessparkasse (BLSK) als wichtige Akteurin und Unterstützerin des Kultviertels begrüßt diesen Standort und wird ergänzend zu dem Regenbogenstreifen eine Regenbogenflagge beschaffen. Darüber hinaus steht die BLSK in Kontakt mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG), um die Haltestelle am Friedrich-Wilhelm-Platz mit Informationen rund um das Thema „Vielfalt“ zu versehen und so ergänzend einen erklärenden Bezug zu dem Regenbogenstreifen herzustellen.
Zu 3.)
Die Umsetzung vor dem CSD 2024 wird sichergestellt. Hinsichtlich des Termins der Fertigstellung des Regenbogenstreifens ist die Verwaltung mit dem Kultviertel e.V. sowie dem VSE e.V. im Gespräch.
