Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-23554

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Straße „Am Backhaus“ ist es aufgrund der Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zurzeit nicht möglich, rechtmäßig ein Kraftfahrzeug (Kfz) zu parken. Hintergrund ist die Forderung in der StVO, dass neben einem parkenden Kfz eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,05 m zur Verfügung stehen muss. Diese Anforderung wird bei in der Straße Am Backhaus parkenden Personenkraftwagen zurzeit nicht erfüllt. Dennoch haben in der Vergangenheit Anwohner und Besucher in der Straße Am Backhaus an der Westseite geparkt, auch weil der Parkdruck in diesem Wohngebiet hoch ist, und ein Vorbeifahren an parkenden Kfz immer unter Nutzung des unbefestigten Grünstreifens an der Ostseite der Straße möglich war.

 

Es gibt im Stadtbezirk einige Straßen, die ohne Grünstreifen oder Versickerungsbereich ausgestaltet sind und die beschriebene Problematik der unzureichenden verbleibenden Fahrbahnbreite bei einseitig parkenden Kfz/Pkw somit nicht zum Tragen kommt.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

 

  1. Unter welchen Bedingungen wäre es denkbar, den in der Straße Am Backhaus vorhandenen Grünstreifen so auszurüsten und umzuwidmen, dass dieser Teil als Teil der Fahrbahn angesehen wird, so dass die Anforderungen der STVO auch bei einseitig parkenden Fahrzeugen erfüllt sind (bspw. die Grünfläche mit Rasengittersteinen oder anderen wasserdurchlässigen Systemen ausstatten, so dass zum einen die Versickerungsfähigkeit in diesem Bereich erhalten bleibt, andererseits aber auch die verbleibende Fahrbahnbreite bei einseitig parkenden Kfz das vorgeschriebene Mindestmaß von 3.05 m erfüllt wird)?

 

  1. Was schlägt die Verwaltung zur Lösung der Parkplatzproblematik in der Straße Am Backhaus vor, auch angesichts des hohen Parkdrucks im Umfeld?

 

  1. Mit welchen Kosten wären die jeweiligen Vorschläge oder Lösungen verbunden und wer müsste diese Kosten jeweils tragen?

 

Gez.

 

Detlef Kühn
 

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