Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21777-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenportal: Verkehrsberuhigung im Bleibtreuweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Entscheidung
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11.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Umsetzung folgender Maßnahmen wird zugestimmt:
- Die Beschilderung des Straßenzuges Bleitreuweg/Gotenweg wird zeitnah wie folgt ergänzt:
- Die Einfahrt in den Bleibtreuweg von der Lichtwerkallee wird mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Kfz, Anlieger frei“ analog zum Gotenweg am Bienroder Weg ausgeschildert.
- Der Gotenweg wird mit einer streckenbezogenen Geschwindigkeit von 30 km/h ausgeschildert.
- Das Geschwindigkeitsprofil im Bleibtreuweg wird kurzfristig mithilfe eines Seitenstrahlradars erfasst.
- Die Evaluierung der Maßnahmen erfolgt vier Wochen nach Einrichtung der Beschilderung durch Verkehrsbeobachtung und -zählung.
- Die Verwaltung wird auf die Nibelungen Wohnbau GmbH (NiWo) zugehen, um die Straße vorzeitig zu widmen und zu übernehmen, um verkehrliches Fehlverhalten ahnden zu können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat übertragen wurde, da die Bedeutung des Bleibtreuweges nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass:
Der Stadtbezirksrat 330 hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 die DS 23-21777 beraten und folgenden vom Vorschlag der Verwaltung abweichenden Prüfauftrag beschlossen:
- Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten zu prüfen, wie in Absprache mit der Nibelungen Wohnbau GmbH dafür Sorge getragen werden kann, dass zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bis zur Fertigstellung der Stadtstraße Nord (zwischen Mittelweg und Bienroder Weg) und des Rückbaus der direkten Anbindung des Gotenwegs an den Bienroder Weg die Durchfahrmöglichkeit zwischen Bleibtreuweg und Gotenweg auf Höhe des Nordangers unterbunden oder wenigstens vermindert werden kann. Als Orientierung kann die beigefügte Skizze dienen.
- Um die Gefährdung durch die verkehrswidrige Nutzung der Wodanstraße von der Mitgaustraße kommend Richtung Bienroder Weg zu senken, wird zudem um Prüfung gebeten, ob und wie temporär eine Ampelschaltung eingerichtet werden kann, die das Befahren der Straße in beide Richtungen ermöglicht. Busse sollten wenn möglich bei der Ampelschaltung Vorrang erhalten.
- Die Verwaltung soll in Zusammenarbeit mit der Niwo prüfen, wie der bisherige Bauabschnitt I (ggf. auch nur Teilbereiche) zeitnah in die Verantwortung der Stadt Braunschweig überführt (gewidmet) werden können, damit Ordnungswidrigkeiten dort zukünftig geahndet werden können.
Die Verwaltung wird aufgefordert, hier schnellstmöglich zu handeln, da die Situation im Bereich Bleibtreuweg/Lichtwerkallee und Wodanstraße aus Sicht des Bezirksrats dringend verbessert werden muss.
Die Prüfung durch die Verwaltung hat Folgendes ergeben:
Zu 1:
Um der Intention des Stadtbezirksrates nachzukommen, wird die Verwaltung im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises tätig werden und die Beschilderung des Straßenzuges Bleitreuweg/Gotenweg zeitnah wie folgt ergänzen lassen:
- Die Einfahrt in den Bleibtreuweg von der Lichtwerkallee wird mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Kfz, Anlieger frei“ analog zum Gotenweg am Bienroder Weg ausgeschildert.
- Der Gotenweg wird mit einer streckenbezogenen Geschwindigkeit von 30 km/h ausgeschildert.
Weiterhin wird die Verwaltung das Geschwindigkeitsprofil im Bleibtreuweg kurzfristig mithilfe eines Seitenstrahlradars erfassen.
Die Evaluierung der Maßnahmen erfolgt vier Wochen nach Einrichtung der Beschilderung durch Verkehrsbeobachtung und -zählung. Die Ergebnisse der Evaluierung wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat mitteilen.
Die vom Stadtbezirksrat zudem skizzierten Vorschläge wurden auf ihre Realisierbarkeit hin geprüft, sind im Ergebnis jedoch nicht umsetzbar. Eine Sperrung zwischen Gotenweg und Bleibtreuweg ist aus Platzgründen nicht möglich, da an der Stelle keine Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw eingerichtet werden kann. Eine Einengung im Bereich der Einfahrt in den Bleibtreuweg kann nicht realisiert werden, da es sich bei den Flächen um notwendige Aufstellflächen für die Feuerwehr im Rettungsfall handelt. Die Poller im Zuge des Nordangers zurückzubauen wird als nicht zweckmäßig erachtet, da diese die Befahrung der Fuß- und Radwegeverbindung Nordanger durch Kfz verhindern.
Zu 2:
Eine Signalisierung der Wodanstraße müsste inklusive der Grundstücksausfahrten erfolgen und würde zu Umlaufzeiten von bis zu 240 Sekunden führen. Dadurch entstehen erhebliche Wartezeiten auch für Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende. Die Akzeptanz dieser Signalisierung wäre aufgrund der langen Wartezeiten nicht gegeben und es wäre mit vermehrten Verstößen zu rechnen.
Weiterhin könnte der ÖPNV nicht ausreichend priorisiert werden.
Eine Freigabe der Wodanstraße in beide Richtungen ohne Signalisierung ist nicht möglich. Wegen der geringen Breite der Wodanstraße wären nahezu alle Begegnungsverkehre mit dem Bus (die Buslinie wurde für die Erschließung des Baugebietes in die Wodanstraße gelegt) nicht abwickelbar und die sichere und fahrplantreue Befahrbarkeit für den ÖPNV wäre nicht sicherzustellen.
Zu 3:
Die Verwaltung wird auf die NiWo zugehen, um die Straße vorzeitig zu widmen und zu übernehmen, um verkehrliches Fehlverhalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen ahnden zu können.
