Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-22948-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 130 vom 30.01.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Es wird angeregt, dass die Verwaltung eine bauliche Maßnahme vorschlägt, die geeignet ist, in der Ackerstraße in Höhe der KiTa „Ackermäuse“ (Ackerstraße 19 A) die von Kfz gefahrenen Geschwindigkeiten tatsächlich auf max. 30 km/h zu begrenzen. Die Kosten dafür sind zu schätzen und bereits beim Ansatz für den Doppelhaushalt 2025/26 zu berücksichtigen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bahnstadt wird die Ackerstraße perspektivisch eine andere Aufgabe als heute wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung geprüft, ob eine konkrete Gefährdung an der im Antrag genannten Stelle vorliegt.

 

Die Polizei führt zum Unfallgeschehen in diesem Bereich Folgendes aus:

„In den letzten drei Jahren hat es in diesem Bereich nur einen Abbiegeunfall aus dem Siemensparkplatz gegeben.“

 

Vor diesem Hintergrund und auch aufgrund nicht vorhandener Planungsressourcen in der Verwaltung kann eine Planung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Ungeachtet dessen muss die Verwaltung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Maßnahmen priorisieren. Diese Maßnahme wird gegenüber anderen Projekten nicht als prioritär eingestuft.

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