Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23388

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Aufstellung eines Trinkbrunnens auf dem Herzogin-Anna-Amalia-Platz an dem gemäß Anlage vorgesehenen Standort wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Der Stadtbezirksrat entscheidet über die Aufstellung von Denkmälern, Kunstwerken, Brunnen u. ä. sowie deren Standortbestimmung und Gestaltung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt i. V. m. § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.

 

Hintergrund:

Die Verwaltung hat sich an der EURO-Trinkbrunnen-Kampagne anlässlich der Fußballeuropameisterschaft 2024 beteiligt (Mitteilung 24-23141). Am Weltwassertag, 22.03.2024, ist die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt. Von den knapp 700 Bewerbern wurdenr Niedersachsen folgende Gemeinden ausgelost:

 

  • Holzminden
  • Lilienthal
  • Seesen
  • Wunstorf

 

Weiteres Vorgehen:

Obwohl keine Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erfolgt, beabsichtigt die Verwaltung dennoch den für die Teilnahme an der Kampagne vorgesehenen Trinkbrunnen auf dem Herzogin-Anna-Amalia-Platz im Jahr 2024 zu realisieren. Die Aufstellung eines Trinkbrunnens auf dem relativ hoch frequentierten Platzbereich lässt eine Steigerung der Aufenthaltsqualität im zentralen Innenstadtbereich erwarten.

 

Standort:

Unter Berücksichtigung der hygienischen und technischen Voraussetzungen sowie des baulichen Aufwands wurde als Standort der in der Anlage gekennzeichnete Bereich ausgewählt.

 

Bei der konkreten Standortauswahl wurde berücksichtigt, dass eine Trinkwasserleitung von BS-Netz in unmittelbarer Nähe vorhanden ist. Um einen hygienisch sicheren Betrieb einer Trinkwasser-Installation gewährleisten zu können, ist eine direkte Anbindung bei kurzen Leitungswegen zum Schutz vor Verunreinigungen wesentlich.


Finanzierung:

Die Finanzierung des Trinkbrunnens an diesem Standort sowie seine Unterhaltung erfolgt aus dem Budget des Baureferats. Sollte ein anderer Standort favorisiert werden, müssten ggf. damit verbundene Mehrkosten für die Leitungsverlegung über das Budget des Stadtbezirksrats getragen werden.

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Anlagen

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