Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23593

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Oktober 2023 ist die Stadt Braunschweig dem Förderaufruf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefolgt und hat eine Projektskizze zur Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum eingereicht. Dieses Förderprogramm ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV. Wie bereits in der Presse berichtet wurde, stellt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nun die in der Projektskizze veranschlagten Fördergelder für die Stadt Braunschweig bereit und hat die Stadt Braunschweig im Zuge des zweistufigen Antragsverfahrens aufgefordert, den formellen Antrag auf Förderung bei der Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) GmbH einzureichen.

 

Das Stadtgebiet Braunschweigs ist durch den Wechsel von urbanen und ruralen Strukturen heterogen geprägt. Auf begrenzter Fläche sollen viele Nutzungen vereint werden. Daher ist es besonders wichtig, Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz, Biodiversität, Klimawandelanpassung und attraktivem Stadtgrün zur Erholung zu nutzen. Bei dem Förderprojekt soll dies für Braunschweiger Grünstrukturen umgesetzt werden.

 

Im Rahmen des Projektes sind fünf übergeordnete Fördergegenstände mit unterschiedlichen Zielschwerpunkten vorgesehen. Primäres Ziel der Maßnahmen ist die Steigerung der lokalen Biodiversität und Strukturvielfalt durch eine ökologische Aufwertung von bestehenden Grünstrukturen wie Wiesen, Straßenbegleitgrün, Wäldern und Wegrainen sowie die Neuanlage von höherwertigen Biotopen (bspw. Streuobstwiesen, Obstbaumreihen, Kopfweiden, Blühflächen, Feldhecken). Zudem sollen vorhandene Biotopstrukturen durch eine Erstinstandsetzung in einen günstigen Ausgangszustand versetzt werden, so dass diese langfristig durch eine angepasste Pflege erhalten werden können (ökol. Waldumbau; Kopfweiden-, Obstbaum- und Streuobstwiesen-Kataster). Durch die ökologische Aufwertung soll zudem die Klimaresilienz des Stadtgrüns erhöht werden. Ein Klimaschutzaspekt soll durch die Pflanzung von Gehölzen, den Erhalt von Altbäumen und ein extensives Pflegemanagement sowie indirekt durch Bewusstseinsbildung erreicht werden. Vielfalt und naturnahe Grünstrukturen stärken die Wohlfahrtswirkung und die Erholungsfunktion von Stadtgrün. Bei der Umgestaltung des Quartiers Emsviertel in der Weststadt nach dem Schwammstadtprinzip sollen daher durch Entsiegelungen und Neuanlage von Grünstrukturen die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Potenzial zum Wasserrückhalt in der Fläche gesteigert werden. Als ein weiterer Fokusstandort für Maßnahmen zur Biodiversitätssteigerung wurde der Westpark identifiziert, der im Rahmen eines Konzeptes zu einem Park mit Schwerpunkt Umweltbildung, Biodiversitätsförderung und Klimaschutz weiterentwickelt werden soll. Dabei sollen bereits bestehende Strukturen und Angebote aus dem Westpark mit neuen Maßnahmen verbunden werden. Die mit dem Projekt verbundenen Umweltbildungsmaßnahmen (insb. am Fokusstandort Westpark) sollen die Auseinandersetzung mit Themen wie Klimawandel und Biodiversitätskrise anregen. Durch aktive Mitwirkung an Beteiligungsaktionen soll die Akzeptanz von Maßnahmen „vor der Haustür“ gesteigert werden.

 

Insgesamt wurden Gesamtkosten (zuwendungsfähige Gesamtausgaben) in Höhe von rund 6.401.800 € veranschlagt. Es handelt sich grundsätzlich um eine 80%-Förderung; vom Bund würden somit bis zu 5.121.440 € der in Rede stehenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben übernommen. Der bei der Stadt verbleibende Eigenanteil würde bis zu 1.280.360 € betragen.

 

Anders als in der Presse berichtet, handelt sich noch um keine Zuwendungsentscheidung, da zunächst das zweistufige Antragsverfahren durchlaufen werden muss. Mit der Bewilligung der Projektskizze durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde nunmehr die erste Hürde genommen. Die Verwaltung beabsichtigt, als nächsten Schritt den notwendigen Förderantrag aufbauend auf der Projektskizze zu erarbeiten und fristgerecht einzureichen. Termin für die Einreichung des Förderantrages ist der 15.06.2024. Mit einem Förderbescheid ist nach derzeitigem Stand im Verlauf des III. Quartals 2024 zu rechnen, sodass ggfs. bereits im IV. Quartals dieses Jahres mit ersten Vorbereitungen für die Projektumsetzung begonnen werden könnte.
 

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