Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23433-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig hat die Braunschweiger Jägerschaft seit 2019 umfangreich bei der Reduktion der Schwarzwildbestände unterstützt. Auf die Stellungnahme 18-07947-01, die Mitteilung 19-10058 und den Beschluss des Rates vom 17.September 2019 (19-10597) wird dazu Bezug genommen.

 

Die damaligen hohen Bestandszahlen stellten nicht nur vor dem Hintergrund der weiter vordringenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) ein erhebliches Problem dar. Beschwerden aus der Bevölkerung bezogen sich auf die zunehmende Sichtung von Schwarzwild in Kleingarten- und Sportanlagen, aber auch in der Nähe von Wohnbebauung. Die Flurschäden durch Schwarzwild betrafen nahezu alle Braunschweiger Jagdreviere. In den Jahren 2016 bis 2018 mussten aus dem städtischen Haushalt rund 250.000 Euro für die Beseitigung von Wildschäden durch Schwarzwild auf Sportanlagen und Bolzplätzen aufgewendet werden.

 

Durch die nachhaltige Bejagung und die begleitenden Maßnahmen der Stadt hat sich die die jährliche Schwarzwildstrecke von 329 Tieren im Jahr 2018 auf 137 in 2023 verringert. Dies ist ein deutlicher Indikator für eine erhebliche Verringerung der Population und gleichzeitig Bestätigung, dass die Maßnahmen wirksam waren.

 

Dies vorausgeschickt wird die Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 vom 3. April 2024 (24-23433) wie folgt beantwortet.

 

zu 1.

 

Der Jagdbehörde und auch dem Kreisjägermeister liegen aktuell keine Hinweise oder Beschwerden im Zusammenhang mit Schwarzwildschäden oder -sichtungen vor.

 

zu 2.

 

Das Stadtgebiet ist ein befriedeter Bezirk im Sinne des Jagdrechts, d. h., hier findet keine Jagd statt. Diese erfolgt lediglich in den angrenzenden Jagdrevieren. Sofern sich jagdbares Wild dauerhaft im befriedeten Bezirk befindet und zu erheblichen Schäden oder Gefährdungen führt, kann die Jagdbehörde in Ausnahmefällen dem Jagdausübungsberechtigten des angrenzenden Jagdbezirks oder einem anderen Inhaber eines Jagdscheins eine gesonderte Schießerlaubnis zur Bejagung erteilen. Handelt es sich um sogenanntes Schadwild (z. B. Nutria oder Waschbär) kann jeder Grundstückseigentümer selbst einen Jäger beauftragen.

 

 

zu 3.

 

Grundsätzlich sind die Eigentümer von Grundstücken dafür verantwortlich, ihr Eigentum durch geeignete Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden zu sichern. Dies gilt insbesondere bei Flächen, die unmittelbar an ein Waldstück grenzen.

 

In der Vergangenheit sind keine Angriffe von Schwarzwild auf Menschen bekannt geworden. Auch für Hunde besteht in der Regel keine Gefahr, insbesondere wenn der Leinenzwang in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit beachtet wird.


 

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