Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23359
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkshochschule Braunschweig GmbH VHS Arbeit und Beruf GmbH Haus der Familie GmbH Jahresabschlüsse 2023 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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02.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss 2023 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 1.427.791,23 € ausgeglichen ist, wird festgestellt.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass
a) der Jahresabschluss 2023 mit einem Überschuss in Höhe von 5.681,87 € festgestellt und
b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass
a) der Jahresabschluss 2023 mit einem Überschuss in Höhe von 995,98 € festgestellt und
b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS). Die VHS wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH (VHS AuB) und der Haus der Familie GmbH (HdF).
Für jede Gesellschaft wird ein eigener Jahresabschluss aufgestellt.
Gemäß den Regelungen der Gesellschaftsverträge sind die Jahresabschlüsse von den Geschäftsführungen aufzustellen. Die Feststellung der Jahresabschlüsse sowie die Behandlung der Bilanzgewinne oder -verluste obliegen den jeweiligen Gesellschafterversammlungen. Die VHS wird in den Gesellschafterversammlungen der VHS AuB und der HdF von der Geschäftsführung vertreten.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der VHS herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der VHS der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VHS hat die Jahresabschlüsse 2023 in seiner Sitzung am 18. April 2024 beraten und die Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 in den vorgelegten Fassungen sowie die vorgeschlagenen Gewinnverwendungen empfohlen.
Volkshochschule Braunschweig GmbH
Die VHS schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Fehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 1.427,8 T€ ab. Das im Wirtschaftsplan vorgesehene Budget in Höhe von
1.465,6 T€ wurde entsprechend um 37,8 T€ unterschritten. Der Fehlbetrag wird gemäß der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung von der Stadt Braunschweig ausgeglichen.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Die Umsatzerlöse erhöhen sich gegenüber der Planung um 478 T€. Dies ergibt sich im Wesentlichen aus zusätzlichen Aufträgen in der Abteilung vhs international (Deutsch/Deutsch für den Beruf). Die Einnahmen aus Gebühren von Privatzahlenden in der Allgemeinen Erwachsenenbildung haben sich nach der Pandemie wieder stabilisiert.
Das gesteigerte Auftragsvolumen der Abteilung vhs international wirkt sich ebenfalls positiv auf die Sonstigen betrieblichen Einnahmen aus. Zusätzliche Drittmittel führen im Wesentlichen zu einer Steigerung um 468 T€ gegenüber dem Plan.
Auf der Ausgabenseite entsteht aufgrund dieser positiven Geschäftsentwicklung zwangsläufig ein Personalkostenanstieg von 575 T€ durch den Einsatz neuer, zusätzlicher Lehrkräfte.
Auch der Material- und Sonstige betriebliche Aufwand erhöhen sich wegen der gesteigerten Auftragslage.
VHS Arbeit und Beruf GmbH
Die VHS AuB schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Überschuss in Höhe von 5,7 T€ ab. Gegenüber der ausgeglichenen Wirtschaftsplanung in Höhe von 0,00 € ergibt sich eine entsprechende Verbesserung.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Das Ergebnis der VHS AuB setzt sich aus den Ergebnissen der Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“ zusammen.
Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

Das Ergebnis für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ fällt um 292,1 T€ besser aus als geplant. Der geplante Verlustausgleich wird entsprechend in dieser Höhe nicht benötigt.
Die Abweichungen gegenüber der Wirtschaftsplanung bei den Erträgen (Umsatzerlöse und Sonstige betriebliche Erträge) und bei den Personalaufwendungen sind auf die degressive Platzzahl im vorletzten Förderjahr des Beschäftigungsförderungsprojekts nach dem „Teilhabechancengesetz“ zurückzuführen.

Das Volumen im Bereich „Allgemeine Projekte“ hat sich im Vergleich zum Plan nur leicht verringert, weil eine Auftragsmaßnahme im Jugendbereich ab Jahresmitte seitens des Auftraggebers nicht neu ausgeschrieben wurde.
Bezüglich des Geschäftsverlaufs wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.681,87 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Haus der Familie GmbH
Die HdF schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Überschuss in Höhe von 1,0 T€ ab.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Das Ergebnis der HdF verbesserte sich somit gegenüber der Wirtschaftsplanung 2023 leicht. Der leichte Rückgang bei den Erträgen, sowie der leichte Anstieg bei den Personalkosten und beim Materialaufwand können durch Einsparungen bei den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen kompensiert werden.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 1,0 T€ soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 der drei Konzerngesellschaften durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler | Rischmann und Partner mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke wurden erteilt.
Die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Lageberichte 2023 der VHS, der VHS AuB und der HdF sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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28,7 kB
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(wie Dokument)
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5,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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5,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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26,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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86,8 kB
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8
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(wie Dokument)
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62,9 kB
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9
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(wie Dokument)
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110,5 kB
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