Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23482

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2023 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 5.400.200,64 € und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € aus.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) werden in Höhe von rd. 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von rd. 5,1923 % von der Stadt Braunschweig (Stadt) gehalten.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

 


Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat sich in seiner Sitzung am 23. April 2024 mit dem Jahresabschluss 2023 befasst und die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in der vorgelegten Fassung empfohlen.

 

Bei Gesamterträgen in Höhe von 5.121 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.521 T€ (inkl. Zinsaufwendungen und Steuern) erwirtschaftet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 einen Fehlbetrag in Höhe von 5.400 T€.

 

Der Fehlbetrag wird gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von den Gesellschafterinnen SBBG und Stadt entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis ausgeglichen. Folglich wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von 5.120 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von 280 T€ entfällt.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

Das Jahresergebnis setzt sich aus einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Stadthalle in Höhe von 2.981 T€, einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Volkswagen Halle in Höhe von 1.597 T€ sowie einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Eintracht-Stadion in Höhe von 822 T€ zusammen.

 

Die Abweichungen in den einzelnen Betriebsteilen gegenüber der Wirtschaftsplanung 2023 stellen sich wie folgt dar:

 

Betriebsteil

Plan-Ergebnis 2023

- in T€ -

Ist-Ergebnis 2023

- in T€ -

Differenz

- in T€ -

Stadthalle

-3.749

 

-2.981

 

+768

 

Volkswagen Halle

 -1.840

 

-1.597

 

+243

 

Eintracht-Stadion

-1.078

 

-822

 

+256

 

Gesamt

-6.667

 

-5.400

 

+1.267

 

 


Nach drei Jahren mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte 2023 der Veranstaltungsbetrieb wieder im ganzjährigen „Normalbetrieb“ aufgenommen werden.

 

Die anhaltenden Auswirkungen der Multi-Krise sowie dadurch bedingte Veränderungen im Markt der Veranstaltungsbranche stellten die Gesellschaft vor Herausforderungen. Die Situation bei Fach- und Hilfskräften ist weiterhin stark angespannt.

 

Im Jahr 2023 wurden in Summe 313 Veranstaltungen mit insgesamt 712.576 Teilnehmenden durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 34 Veranstaltungen weniger durchgeführt, dafür wurden insgesamt 214.491 mehr Teilnehmende als noch im Vorjahr verzeichnet. Fast die Hälfte der Veranstaltungen (150) entfällt auf das Segment „Tagung/Kongresse“. Die höchste Besucherdichte ist mit 486.532 unter den Sportveranstaltungen zu verbuchen.

 

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 5.045 T€ und stellen eine Verbesserung gegenüber der Planung von 642 T€ dar. Für den Betriebsteil Stadthalle ergibt sich eine Verbesserung um 183 T€ gegenüber der Planung. Dies liegt im Wesentlichen an der guten Auftragslage kurz vor Schließung des Betriebsteils Stadthalle und der Auslastung des Parkplatzes (+28 T€) der Stadthalle. Die Umsatzerlöse für den Betriebsteil Volkswagen Halle belaufen sich auf 2.970 T€ und liegen mit 567 T€ über dem Plan. Dies ist im Wesentlichen durch eine höhere Gastronomieumsatzbeteiligung, höhere Park- und Logeneinnahmen sowie Erlösen durch die Durchführung von Veranstaltungen mit eigenen Technikern und Equipment begründet. Die Umsatzerlöse für den Betriebsteil Eintracht-Stadion belaufen sich auf 1.265 T€ und liegen aufgrund einiger nicht durchgeführter Veranstaltungen mit 108 T€ unter dem Planniveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 76 T€ und beinhalten im Wesentlichen Auflösungen von Wertberichtigungen, Rückstellungen und Sonderposten für Investitionszuschüsse.

 

Im Materialaufwand werden die Veranstaltungskosten ausgewiesen. Diese fallen korrespondierend zum Anstieg der Umsatzerlöse mit 1.376 T€ um 204 T€her aus als geplant.

 

Die Personalaufwendungen liegen mit 2.846 T€ um 214 T€ unterhalb des Planwertes. Dies liegt an der Nichtbesetzung einer Planstelle im IT-Bereich, drei langzeiterkrankten Mitarbeitenden sowie der Umstrukturierung im Empfang.

 

Die Abschreibungen belaufen sich auf 1.172 T€ und liegen damit auf Planniveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen mit 4.658 T€ um 512 T€ niedriger aus als geplant. Im Wesentlichen ist dies auf die Entlastungen durch die Energiepreisbremsen und die unter dem Plan liegenden Strom- und Fernwärmeverbräuchen sowie Einsparungen bei der Reinigung zurückzuführen.

 

Das Zinsergebnis liegt mit 269 T€ leicht über dem Planansatz.

 

Steuern vom Einkommen und Ertrag sind nicht angefallen. Die sonstigen Steuern belaufen sich auf 200 T€ und betreffen Grundsteuern (199 T€) und Kfz-Steuern (1 T€).

 

Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf 2.932 T€. Wesentliche Investitionen waren die Erneuerung der Beschallung/Tonanlage der Arena (1.347 T€) und der Videowürfel (459 T€), die Schrankenanlage Süd/Begrenzung Nord (199 T€) sowie die Erweiterung der Konferenzanlage (40 T€) für die Volkswagen Halle. Zudem fand im Eintracht-Stadion der Austausch von Videokameras (96 T€) statt. Eine größere Investitionsmaßnahme in der Volkswagen-Halle konnte aufgrund fehlender Kapazitäten bei Lieferanten nicht umgesetzt werden. Das Anlagevermögen der Gesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 17.776 T€ und hat sich damit unter Berücksichtigung der Anlagenzu- und -abgänge sowie den Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr (16.016 T€) um 1.760 T€ erhöht.

 

Die Prüfung durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 26. Februar 2024 erteilt.

 

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2023 der Stadthalle sind als Anlagen beigefügt.
 

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Anlagen

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