Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23483

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2023 der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) Bezug genommen (siehe Drucksache 24-23482).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 14 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 4 des Gesellschaftervertrages der Stadthalle der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 empfohlen.

 

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