Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23485

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.“


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2023 der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) Bezug genommen (siehe Drucksache 24-23484)

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers obliegt gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der BSVG der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung des Geschäftsführers gemäß § 11 Abs. 4 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der BSVG der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BSVG hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 empfohlen.

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise