Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23486
Grunddaten
- Betreff:
-
Kraftverkehr Mundstock GmbH Jahresabschluss 2023 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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02.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2023 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von 1.388.133,95 € ein Jahresergebnis in Höhe von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sämtliche Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.
Gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der KVM. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der KVM hat den Jahresabschluss 2023 in seiner Sitzung am 16. April 2024 beraten und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.
Das Jahresergebnis 2023 der KVM beträgt 1.388 T€ und fällt somit gegenüber der Planung um 1.285 T€ besser aus. Im Ergebnis ist ein Ertrag aus der Beteiligung an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) in Höhe von 117 T€ sowie eine Gewinnabführung der Tochtergesellschaft Mundstock Reisen GmbH (MR) in Höhe von 767 T€ enthalten. Der Jahresüberschuss ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe an die SBBG abzuführen.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 wurden die von der KVM gehaltenen Anteile an der MR (inkl. Beteiligung an Reisepartner Fuhrmann Mundstock international GmbH) und an der MNS in Gänze veräußert. Aufgrund der Kündigung des Ergebnisabführungsvertrages mit der MR wird das Ergebnis der KVM in 2023 letztmalig dadurch berührt werden. Die Erträge aus Beteiligungen an der MNS werden ein Jahr versetzt ausgeschüttet, womit über die Gewinnverwendung aus dem Jahr 2023 die Gesellschafterversammlung im laufenden Jahr 2024 entscheidet. Die Veräußerungserträge beider Gesellschaften fließen der KVM im Wirtschaftsjahr 2024 zu.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 8.133 T€ und betreffen hauptsächlich Einnahmen aus Auftragsverkehren der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG; 2.711 T€), Fahreinnahmen aus eigenen Linien (2.021 T€), Erlöse aus Kraftstoffverkäufen (1.299 T€), Einnahmen aus der Gestellung von Fahrpersonal für die BSVG und die eigenen Tochtergesellschaften (611 T€), Werkstattleistungen und Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften sowie Leistungen für die Geschäftsleistungserbringung der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (353 T€). Darüber hinaus sind Zuschüsse des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RGB) überwiegend aus der allgemeinen Vorschrift in Höhe von 982 T€ enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 529 T€ beinhalten im Wesentlichen die Zuschreibung von 300 T€ zum Buchwert der Anteile an der MR. Mit dieser wurde eine im Jahr 2021 vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung rückgängig gemacht.
Der Materialaufwand in Höhe von 2.051 T€ umfasst vorrangig die Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe (1.797 T€).
Der Personalaufwand liegt bei einer zum Vorjahr leicht gesunkenen Mitarbeiterzahl mit 4.982 T€ um 173 T€ unterhalb des Planwertes. Die Wirkung des Tarifabschlusses des Haustarifvertrages wird gänzlich erst im Jahr 2024 eintreten.
Die Abschreibungen liegen mit 425 T€ knapp oberhalb des Planniveaus.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 643 T€ und beinhalten im Wesentlichen Raumaufwendungen (167 T€), Fahrzeugkosten inkl. Versicherungen (113 T€), Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den Anteilsveräußerungen von MR und MNS (118 T€), Fremdpersonalkosten (35 T€) sowie EDV-Kosten (46 T€).
Das Finanzergebnis beläuft sich auf -39 T€ und beinhaltet im Wesentlichen die Darlehenszinsen.
Die Erträge aus der Beteiligung MNS belaufen sich auf 117 T€ und erhöhten sich damit um 60 T€ gegenüber dem Planwert. Da zwischen der KVM und der MNS kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erfolgte die Ausschüttung zeitversetzt auf Basis des Jahresabschlusses 2022. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Ergebnis von 446 T€, das um 356 T€ über dem Planwert des Jahres 2023 von 134 T€ liegt.
Die Ergebnisabführung der MR lag mit 767 T€ um 740 T€ über dem Planwert. Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im Wirtschaftsjahr 2023 verlief insbesondere durch die Durchführung geplanter Reiseleistungen und einem in dieser Form nicht geplanten starken Anstieg der ertragsintensiven Schienenersatzverkehr-Leistungen mit separat erworbenen Stadtbussen positiv.
Die KVM hält zudem 100 % der Anteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG). Die PVG, mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erwirtschaftet Erträge aus Linienverkehren und aus einer verbundweiten „Allgemeinen Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 (AV) durch Zahlungen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig.
Die PVG hat für das Jahr 2023 einen Überschuss in Höhe von 334 T€ erwirtschaftet und liegt damit 259 T€ über dem Planwert. Die Sicherung des Ausgleichs nach der allgemeinen Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste in Kombination mit den Effekten des verursachungsgerechten Einnahmeaufteilungsvertrags (EAV) führt zu einer auskömmlichen Finanzierung. Nach wie vor liegen die Fahrgeldeinnahmen im Jedermann-Verkehr (Einzelfahrscheine, Tages- und Mehrfahrtenkarten sowie Monatskarten) noch deutlich hinter den Ergebnissen vor der Pandemie. Diese Rückgänge konnten durch Sonderfinanzhilfen aus dem ÖPNV‑Rettungsschirm (636 T€) weitestgehend kompensiert werden.
Für die KVM entsteht keine Ergebniswirkung, da der erwirtschaftete Gewinn der PVG vorgetragen werden soll. Der bestehende Gewinnvortrag aus dem Jahr 2022 (175 T€) wird sich entsprechend erhöhen.
Die sonstigen Steuern betreffen Grund- und Kraftfahrzeugsteuern.
Die Investitionen der KVM im Geschäftsjahr 2023 betrugen 529 T€ und beinhalten im Wesentlichen die Anschaffung eines neuen Linienbusses (346 T€) und eine neue Waschanlage für Busse (51 T€). Das Anlagevermögen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 284 T€ auf 5.908 T€ zum 31. Dezember 2023.
Die Prüfung durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 1. März 2024 erteilt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2023 sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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226,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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342,6 kB
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