Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23487

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2023 der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) Bezug genommen (siehe Drucksache 2423486).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der KVM der Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der KVM hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 empfohlen.
 

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